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Zoll News: Onlinehandel ist kein rechtsfreier Raum.

Zollfahndung beschlagnahmt 62 Schlagringe, 20 verbotene Messer und 8.000 unversteuerte Zigaretten.


Am Donnerstag, dem 23. März 2017, durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund die Wohnung eines 36-jährigen Beschuldigten. Es bestand der Verdacht des Onlinehandels mit geschmuggelten Zigaretten und verbotenen Hieb- und Stichwaffen.

Bereits nach wenigen Minuten entdeckten die Fahnder 60 Schlagringe in einer Abstellkammer, die der Mann offensichtlich als kleines Warenlager ( Foto ) nutzte. In der Wohnung verteilt, befanden sich zwei weitere Schlagringe, ein verbotenes Butterflymesser sowie ein Elektroschocker, getarnt als Taschenlampe.

Während der Durchsuchung klingelte es an der Haustür: der Paketbote! Er wollte zwei offensichtlich online georderte Warensendungen an den Dortmunder ausliefern. Die Fahnder öffneten die Pakete und fanden 8.000 unversteuerte Zigaretten im dem einen Paket und 20 verbotene Messer in dem anderen. "Pakete aus dem Internet - nicht immer ein Segen", so einer der Essener Zollfahnder vor Ort.

Den Dortmunder erwartet nun ein Strafverfahren wegen der waffenrechtlichen Verstöße und wegen Steuerhehlerei sowie ein Steuerbescheid über die hinterzogenen Steuern in empfindlicher Höhe.

"Entgegen der Auffassung einiger Anbieter, im Netz und in sozialen Netzwerken könne man mehr oder weniger unbehelligt auch Illegales handeln, ermittelt auch hier die Zollfahndung. Onlinehandel ist kein rechtsfreier Raum", so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamts, Ruth Haliti.

Die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund dauern an und werden am Dienstsitz Münster des Zollfahndungsamts Essen, das für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig ist, geführt.