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Schule geschafft! Aber was passiert jetzt mit dem Kindergeld?

In diesen Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schulabschluss. Viele Eltern
sind verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht.

Denn: für alle Kinder ab 18 gelten besondere Regelungen.

Magdeburg: Ist das Kind bereits 18 Jahre alt, endet vorerst die Auszahlung des Kindergeldes, der Anspruch
muss neu nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass die Eltern von der Familienkasse
angeschrieben und zum weiteren Nachweis der Voraussetzungen aufgefordert werden.
Um über eine zügige Fortzahlung des Kindergeldes entscheiden zu können, ist es
wichtig, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird.
Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz)
stehen auch im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Sofern
die erforderlichen Nachweise (z.B. Schulbescheinigung) nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen, können sie auch nachgereicht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern,
denn diese sind die Kindergeldberechtigten – auch dann, wenn sie das Kindergeld
unmittelbar an ihr Kind weiterreichen.

Der Kindergeldanspruch besteht, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium
oder ein Praktikum absolviert wird und auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder
ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland).

Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, besteht der Anspruch
ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten. Wichtig: Es muss
sich um einen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handeln. Überlegt sich das
volljährige Kind im September, lieber doch eine Ausbildung erst im Folgejahr anzutreten,
kommt es auf die Aktivitäten in der Zwischenzeit an. Gab es nachgewiesene Bemühungen
um eine Ausbildungsstelle oder ein Studium? War das Kind in jedem Monat in der Berufsberatung
gemeldet oder hat es sich eigenständig um eine Ausbildungsstelle bemüht und kann
das durch Vorlage von Bewerbungen oder Absagen nachgewiesen werden? Kann eine erfolglose
Bewerbung um einen Studienplatz nachgewiesen werden und eine Information zum
nächstmöglichen Bewerbungstermin? Ähnliches gilt, wenn die Unterbrechung länger als vier
Monate dauert.

Auf der sicheren Seite sind die Kinder, die bei der Berufsberatung gemeldet sind und regelmäßig
ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Auf jeden Fall sollten sie alle Bewerbungsunterlagen
(Anschreiben, Zwischenmitteilungen, Zu- und Absagen) aufbewahren.
Eine Arbeitslosmeldung in der Agentur ist in der Regel nicht notwendig.
Selbstverständlich können sich Eltern auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist
von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 4555530.
Die Anrufer sollten Ihre Kindergeldnummer bereithalten.