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Wirtschafts News: Baustart für STARK III – Projekte nun auch in den Städten Sachsen-Anhalts!

Erste Projekte mit Finanzierung aus dem EU-Fonds EFRE sind bewilligungsreif

Die ersten Bescheide von STARK III – Vorhaben in Städten (EFRE) werden in den kommenden Tagen bewilligt. Es geht um vorerst vier Projekte, deren Antragsteller demnächst Post oder Besuch des Finanzministers bekommen und die entsprechenden Bewilligungsbescheide erhalten.

Im EFRE-Bereich (der Fonds kommt zur Anwendung für STARK III – Anträge aus Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern) sind bisher insgesamt in der neuen Förderperiode 49 Anträge eingegangen. Es gab bisher zwei Antragsstichtage (21.11.2016 und 15.5.2017), ein dritter – und dann vorerst letzter - Antragsstichtag für den STARK III – EFRE – Bereich wurde ganz aktuell auf den 28. April 2018 festgelegt. Bis dahin also können Träger von Schulen oder Kitas, aber auch Träger von Sport- oder Museums-Einrichtungen in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern entsprechende Anträge einreichen. Diese gehen immer an die Investitionsbank. Dort werden die Anträge bearbeitet und begleitet, fachlich verantwortlich ist das Finanzministerium.

Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget für STARK III EFRE können alle Anträge bewilligt werden, sofern sie das gesamte Auswahlverfahren beanstandungsfrei durchlaufen. Insgesamt stehen für STARK III in den Städten Sachsen-Anhalts in dieser Förderperiode 241 Mio. € an EFRE-Fördergeldern zur Verfügung. Rechnet man den Anteil des Landes dazu (etwa 108 Mio. €) und den jeweiligen etwa 30prozentigen Eigenanteil der Antragssteller (im Regelfall) hinzu, werden so Investitionen in die Bildung in einer Höhe von etwa 450 Mio. € ermöglicht!

Die ursprünglich noch in diesem Jahr geplanten dritten Antragsstichtage für STARK-III-Vorhaben für den ELER-Fonds (ländlicher Bereich) und für den EFRE-Fonds (städtischer Bereich) werden – wie im ersten Absatz bereits erwähnt - verschoben.

Finanzminister Andrè Schröder ( Foto ) kommt damit dem vielfach geäußerten Wunsch von Vorhabenträgern nach, die um eine Verschiebung gebeten haben – übrigens genauso wie der Städte- und Gemeindebund des Landes.

André Schröder: „Ich hoffe, dass möglichst viele Vorhabenträger von diesem Zeitgewinn profitieren und Anträge einreichen werden.“ Der Minister weiter: „Ich möchte auch ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass im Bereich der EFRE-Förderung auch kulturelle Einrichtungen und außerschulische Sportstätten gefördert werden können. Hier sollten die Träger derartiger Einrichtungen prüfen, ob nicht noch Anträge zur energetischen Sanierung derartiger Einrichtungen gestellt werden.“