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02 san heute  1

Sachsen-Anhalt: Insolvenzverfahren - Verluste für die Gläubiger beziffern sich auf 272 Millionen EUR

Bis zum Jahr 2015 beendete Insolvenzverfahren aus 2011



Von den 4 502 im Jahr 2011 in Sachsen-Anhalt eröffneten Insolvenzverfahren waren bis zum Ende des Jahres 2015 lt. Angaben des Statistischen Landesamtes in Halle 90 Prozent beendet. Die 4 059 beendeten Verfahren bedeuten für die Gläubiger Verluste in Höhe von 272 Millionen EUR.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, den Gläubigern die Befriedigung ihrer Forderungen durch Verwertung des Schuldnervermögens zu ermöglichen. Die Forderungen ergeben sich als Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen in Höhe von 276 Millionen EUR und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag von 4,47 Millionen EUR. Die Deckungsquote lag bei 1,6 Prozent. Für den Zeitraum 2010 bis 2014 wurde eine Deckungsquote von 1,1 Prozent ermittelt. Mit im Abrechnungszeitraum 32 Millionen EUR höheren quotenberechtigten Forderungen und einem um 1,7 Millionen EUR höheren zur Verteilung zur Verfügung stehenden Betrag fielen die Verluste der Gläubiger im Berichtszeitraum dennoch um fast 31 Millionen EUR höher aus.

Im Jahr 2011 wurden 579 Insolvenzverfahren von Unternehmen eröffnet. Bis Ende des Jahres 2015 konnten mit 309 Verfahren 53 Prozent beendet werden. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden (quotenberechtigte Forderungen). Zu den eröffneten Insolvenzverfahren für Unternehmen im Jahr 2011 waren das 96 Millionen EUR. Für die Schlussverteilung in einem Insolvenzverfahren wird eine Quote aus dem zur Verteilung verfügbaren Betrag und den quotenberechtigten Forderungen berechnet. Auf dieser Grundlage erfolgt eine anteilige Auszahlung des zur Verteilung verfügbaren Betrages an die Gläubiger. Für die Berechnung der Anteile stand ein Gesamtbetrag in Höhe von 2,86 Millionen EUR zur Verfügung. Das waren 93 Millionen EUR weniger als angemeldete Forderungen und entsprach einer Deckungsquote von 3,0 Prozent.

Vereinfachte Insolvenzverfahren kommen u. a. für Verbraucher zur Anwendung. Im Jahr 2011 wurden 3 355 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Eine Beendigung bis Ende 2015 erfolgte in 97 Prozent (3 267 Verfahren). Den 115 Millionen EUR quotenberechtigten Forderungen standen 1,2 Millionen EUR zur Verteilung gegenüber. Für die Gläubiger bedeutete das Verluste in Höhe von 114 Millionen EUR, die Deckungsquote betrug dabei 1,0 Prozent.