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Knapp 2 Millionen für Schulsanierung in der Lutherstadt Eisleben

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder ( Foto ) übergab heute einen STARK V-Förderbescheid in Höhe von 1.991.763,00 Euro an die Oberbürgermeisterin der Lutherstadt Eisleben, Jutta Fischer.

Die Mittel von Bund und Land fließen in die Sanierung des über 100 Jahre alten Gebäudes der Grundschule "Geschwister Scholl" einschließlich Hort.

Entsprechend ihres Alters befindet sich die Schule in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Tapeten und Anstriche sowie die sanitären Anlagen stammen teilweise noch aus DDR-Zeiten, die oberste Geschossdecke ist nicht gedämmt. Technische Anforderungen an Raumakustik und Lüftung sind nicht erfüllt. Zahlreiche Risse in Wänden und Decken entstanden durch unterschiedliche Setzung der Gebäudeteile und einen Erdfall (1978).

Saniert werden Decken-, Wand- und Bodenbeläge aller Klassen- und Horträume, des Lehrerzimmers, der Aula, der Flure und der Treppenhäuser. In die Räume werden Schalschutzdecken und Lüftungsgeräte eingebaut, daneben wird die oberste Geschossdecke gedämmt. Die dringend sanierungsbedürftigen Sanitär- und Heizungsanlagen können dank der Fördermittel gründlich erneuert werden.
Der barrierefreie Zugang zu allen Geschossen wird durch einen neuen Aufzug gewährleistet, die elektrotechnische Anlage wird modernisiert.
Schließlich werden die Zugangstüren nach historischem Vorbild saniert.

Im Schuljahr 2016/17 besuchen 203 Schülerinnen und Schüler die Grundschule "Geschwister Scholl".

Finanzminister André Schröder: "Für die über 200 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wird es Zeit, dass das historische Schulgebäude in neuem Glanz erstrahlt und den Ansprüchen an modernen Unterricht genügt. Der Unterricht wird nach der Sanierung allen noch mehr Spaß machen."

Hintergrund:

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.