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Arbeitskosten Quartal 01

Arbeitskosten im 1. Quartal 2017 um 2,5 % höher als im 1. Quartal 2016

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom ersten Quartal 2016 zum ersten Quartal 2017 kalenderbereinigt um 2,5 % gestiegen. 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,5 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im ersten Quartal 2017 im Vergleich zum ersten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 1,9 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 4,5 %. Dies ging insbesondere auf einen im Jahresvergleich deutlich höheren Krankenstand zurück.

Für das Jahr 2016 liegen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 2,5 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 1,6 %. Deutschland lag damit das sechste Jahr in Folge über dem EU-Durchschnitt. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 13,1 %), Bulgarien (+ 7,9 %) sowie Litauen (+ 7,5 %) auf. In Kroatien (- 6,3 %) und Italien (- 0,9 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 1,5 % deutlich geringer aus als in Deutschland. In Belgien, Malta (jeweils + 0,2 %) und Spanien (+ 0,3 %) blieben die Arbeitskosten nahezu unverändert.

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.

Methodische Hinweise

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.