Magdeburg (ots) -
Durch das Amtsgericht Magdeburg ist eine 64 jährige Inhaberin einer
Baufirma aus dem Salzlandkreis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr
und 8 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahre zur Bewährung, verurteilt
worden.
In 165 Fällen wurde Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung
vorenthalten und veruntreut. Durch Ermittlungen des Hauptzollamtes
Magdeburg wurde bekannt, dass die Beschuldigte im Zeitraum von Januar
2011 bis Dezember 2013 den Arbeitnehmern nicht den vorgeschriebenen
Mindestlohn des Baugewerbes zahlte. Insgesamt betrug die
Mindestlohnunterschreitung ca. 350.000 Euro. Es entstand ein
Sozialversicherungsschaden von ca. 107.000 Euro.