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Magdeburg / ST: „Modernes Wohnen zu fairen Mietpreisen / 2017 werden über 500 Mio. Euro investiert“

Magdeburg – Anlässlich der Vorstellung der Jahresstatistik 2016 der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt erklären die Verbandsdirektoren Jost Riecke (VdW) und Ronald Meißner (VdWg):

„Die kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt zieht für das Jahr 2016 eine insgesamt positive Bilanz. Die 193 Wohnungsunternehmen beider Verbände verwalten und bewirtschaften 334.591 Wohnungen (ca. 43,5 Prozent des Gesamtmietwohnungsbestandes in Sachsen-Anhalt), in denen ca. 650.000 Menschen wohnen. Fast    95 Prozent des Wohnungsbestandes der VdW/VdWg-Mitgliedsunternehmen sind voll- bzw. teilmodernisiert. Nur noch 19.472 Wohnungen sind unsaniert und werden im Wesentlichen in den nächsten Jahren vom Markt genommen.“.

I.      Die wichtigsten Ergebnisse 2016 im Überblick:

1.  Die Wohnungsunternehmen investierten seit 1990 ca. 18,1 Mrd. Euro. Allein im Jahr 2016 wurden 465,4 Mio. Euro investiert. Für 2017 sind 537,5 Mio. Euro geplant. Hauptsächlich die Erhaltung und Modernisierung der Bestandswohnungen, aber auch der Neubau von Wohnungen an zukunftsfähigen Standorten bestimmt die Investitionstätigkeit. Dabei sind Formen des alternsgerechten Wohnens Investitionsschwerpunkt.

1.  Die Wohnungsleerstände betrugen Ende 2016 rd. 33.656 Wohnungen. Das sind ca. 37.500 Wohnungen weniger als noch 2005. Ohne Wohnungsabriss wäre der Leerstand gestiegen. Die Leerstandsquote bei den Wohnungsgenossenschaften beträgt jetzt 8,4 Prozent, bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften 12,7 Prozent. Insgesamt haben die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften seit 2000 über 87.000 Wohnungen abgerissen.

1.  Die Mietausfälle durch Leerstände betrugen 2016 rd. 100 Mio. Euro (2005: 165 Mio. Euro). Die Mietschulden sind von 62,7 Mio. Euro (2005) auf 29,3 Mio. Euro (2016) gesunken.

1.  Mit durchschnittlich 4,82 Euro/m² liegen die Wohnungsangebote der VdW/VdWg-Mitgliedsunternehmen in einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Im Wesentlichen durch Modernisierungsinvestitionen ist die Durchschnittsmiete gegenüber 2015 um 1,6 Prozent gestiegen.

Mit Blick auf die öffentliche Debatte um Wohnungsmangel und fehlenden bezahlbaren Wohnraum in Ballungszentren kann für Sachsen-Anhalt festgestellt werden, dass im gesamten Land Sachsen-Anhalt (auch in den Großstädten Magdeburg und Halle) kein Wohnungsmangel besteht. Ein vergleichsweise gut modernisierter Wohnungsbestand kann preisgünstig angemietet werden. Gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen stehen bezahlbare und energetisch sanierte Wohnungen zur Verfügung.

Die Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt steht für modernen Wohnungsstandard zu fairen Mieten.

1.  Die VdW/VdWg-Mitgliedsunternehmen haben ihre Entwicklungsstrategie als Antwort auf den demografischen Wandel im Jahr 2016 konsequent fortgesetzt:

-     Sie haben in zukunftsfähige Wohnquartiere investiert (2015/2016 rd. 900 Mio. Euro) und in der Folge Arbeitsplätze stabilisiert und geschaffen.

-     Sie waren Hauptakteure beim Stadtumbau in Sachsen-Anhalt und haben 2.058 Wohnungen abgerissen und gleichzeitig 465,4 Mio. Euro investiert.

-     Sie haben das Netz der sozialen und wohnungsnahen Dienstleistungen weiterentwickelt und vermehrt alternsgerechte Wohnungen geschaffen.

Insgesamt hat die Wohnungswirtschaft die positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt. Diese Entwicklung wird jedoch in den nächsten Jahren insbesondere in Folge der demografischen Veränderungen und durch die fehlende Altschuldenentlastung negativ beeinflusst.

1.  Vor allem kommunale Wohnungsgesellschaften, aber auch Wohnungsgenossenschaften, haben im Jahr 2016 Flüchtlingen und Asylbewerbern Wohnungen zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage mit Kommunen abgeschlossener Verträge und Direktvermietungen konnten mehr als 5.000 Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden. Ihre Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe für viele Jahre!

II. Bundestagswahl 2017 – Wohnen und Stadtumbau brauchen zukünftig verlässliche Rahmenbedingungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt

Mit Blick auf heute erkennbare grundsätzliche politische Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 sind die Verbände gegen eine Verschärfung des Mietrechts und höhere Anforderungen an eine weitere energetische Sanierung des Wohnungsbestandes. Auch in der Wohnungswirtschaft gilt: „Soziales Wohnen zu fairen Mieten erfordert Wirtschaftlichkeit!“

Weiterhin ist nicht erkennbar, dass nach der Bundestagswahl innerhalb der neuen Bundesregierung eine Bündelung der das Wohnen betreffenden Ressorts vorgesehen ist, um die für eine erfolgreiche Wohnungs- und Städtebaupolitik notwendige ressortübergreifende Bearbeitung zu erreichen.

1. Der Stadtumbau Sachsen-Anhalt braucht Perspektive

Der Stadtumbau Ost hat seit 15 Jahren die Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt positiv beeinflusst und als eine Antwort auf die demografische Entwicklung bezahlbares Wohnen gesichert. In der Einheit von Wohnungsabrissen und Modernisierung/Neubau haben die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften die Qualität der Wohnquartiere nachhaltig verbessert.

Die Wohnungswirtschaft stellt fest, dass sich die regionale Entwicklung in Sachsen-Anhalt weiter auseinanderdividiert und der Bevölkerungsrückgang insgesamt, aber auch die Binnenwanderung, klare Konzepte für die einzelnen Regionen erfordert. Wir unterstützen daher die Erstellung von Stadtentwicklungs- und Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzepten, die auch entsprechend von Seiten der Landesregierung für alle Kommunen gefördert werden sollten.

Die Wohnungswirtschaft widerspricht Forderungen nach einem undifferenzierten „Abriss-Stopp!“ Der Abriss ist in demografisch schrumpfenden Regionen auch in den nächsten Jahren wegen der zu erwartenden zweiten Leerstandswelle unverzichtbar.

2. Die Verschärfung des Mietrechts gefährdet Modernisierungen

Der Wohnungsbestand in Sachsen-Anhalt soll und muss weiter modernisiert werden. Der Klimaschutz erfordert energetische Sanierungen und der demografische Wandel alternsgerechte Modernisierungen. Auch diese Investitionen können verantwortbar nur durchgeführt werden, wenn sie wirtschaftlich sind. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung, das Mietrecht im Bereich der Modernisierung einseitig zu Lasten der Wohnungsanbieter zu verschärfen (Herabsetzung der Modernisierungsumlage von 11 Prozent auf 8 Prozent; Veränderungen im System des Mietspiegels u. a.), gefährdet Investitionen. Die Verbände fordern deshalb die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf, gegenüber dem Bund gegen eine Verschärfung des Mietrechts einzutreten.

3. Integration durch soziale Betreuung fördern

Auf der Grundlage ihrer sozialen und gesamtgesellschaftlichen Mitverantwortung setzt sich die Wohnungswirtschaft für eine menschenwürdige und integrationsfördernde Unterbringung von Flüchtlingen ein.

Aktuell ist der Zustrom von Menschen nach Sachsen-Anhalt, die vor Krieg und Not flüchten, gebremst. In der Folge ist die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen sichergestellt. Im Fokus muss jetzt die Integration von denjenigen stehen, die bei uns bleiben dürfen und wollen.

Hierzu hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass für eine gelingende Integration eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt wird. Die Integration vor Ort wird aber nur funktionieren, wenn die soziale Betreuung, die im Rahmen der Erstunterbringung stattfindet, auch bei der Unterbringung im Rahmen von SGB II/KdU gewährleistet wird und zwar mit einem angemessenen Betreuungsschlüssel.

4. Anpassung der Kosten der Unterkunft

Bei der Bestandserhaltung und weiteren Sanierung der Wohnungen steigen ständig die baulichen Anforderungen und die Baupreise. Dies muss Berücksichtigung bei der Festlegung der Angemessenheitsrichtlinien für die Gewährung der Kosten der Unterkunft finden. Die Wohnungswirtschaft fordert für die Landkreise und kreisfreien Städte realitätsnähere Einschätzungen der jeweiligen Wohnungsteilmärkte und eine stetige Fortschreibung der Angemessenheitsrichtlinien. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Wohnungswirtschaft nicht die Mieten für ALG II-Empfänger zu Lasten anderer subventioniert kann, damit der Staat Geld spart.

5. Energetische Sanierung

Die VdW/VdWg-Wohnungsunternehmen haben seit 1990 ca. 9 Mrd. Euro in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände investiert. Der Sanierungsstand ist vergleichsweise gut und hat zu wesentlichen Kosteneinsparungen im Bereich der Betriebskosten geführt. Weitere energetische Investitionen sind vielfach nicht mehr wirtschaftlich für Vermieter und Mieter.

Wichtig für künftige Maßnahmen muss deshalb Freiwilligkeit, Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Sozialverträglichkeit sein.

Zwangssanierungen und Bevormunden führen nicht zum Erfolg. Wichtig sind wirtschaftliche Anreize, die unwirtschaftliche Investitionen ausgleichen.

6. Alternsgerechtes Wohnen

„Daheim statt Heim“ steht für wohnungswirtschaftliche, technische und soziale Maßnahmen der Wohnungswirtschaft, um allen Mieterinnen und Mietern einen lebenslangen Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Die Wohnung muss deshalb auch als Gesundheits- und Pflegestandort gestärkt werden. Ambulante und telemedizinische Versorgung in der Wohnung muss stärker als bisher im Mittelpunkt politischen Handelns stehen und stärker gefördert werden.