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KUBICKI: Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung ist konsequent

Zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki ( Foto ):

„Wir halten die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung für konsequent und auch rechtsstaatlich geboten. Nachdem der Europäische Gerichtshof schon am Rande feststellte, dass die von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière gegen den Rat vieler Experten eingesetzte anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit fundamentalen Grundsätzen des Europarechts und damit auch des deutschen Verfassungsrechtes nicht vereinbar ist hat das OVG in Münster dies jetzt ausdrücklich festgestellt.

Die Freien Demokraten, die gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, fühlen sich nicht nur bestätigt, sondern zugleich ermutigt, verfassungswidrige Übergriffe der Exekutive unter dem Deckmantel der Terrorabwehr zu bekämpfen. Es wird Zeit, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht und der EUGH grundlegende Bürgerrechte beachten, sondern auch wieder eine FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, nachdem Union und SPD hier so kläglich versagt haben.“