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18WP Portrait Monika Gr  tters Christof Rieken

Grütters: Sonderprogramm fördert langfristige Erhaltung unseres schriftlichen Kulturerbes

Mit einer Million Euro aus dem Sonderprogramm 2017 unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters ausgewählte Vorhaben zur Bewahrung des schriftlichen Kulturerbes.

Monika Grütters (Foto) erklärte: „Viele alte Handschriften, Archivalien und Bücher in Archiven und Bibliotheken sind durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel in ihrer Substanz zunehmend gefährdet und drohen, unwiederbringlich verloren zu gehen. Mit den bereitgestellten Mitteln leistet mein Haus einen wichtigen Beitrag zur Sicherung dieser Schätze. Die Bewahrung dieses kulturellen Gedächtnisses unseres Landes kann dauerhaft allerdings nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Ich hoffe, dass die Länder ihre Mittel zur Bestandserhaltung in den kommenden Jahren entsprechend aufstocken werden.“

Gefördert werden in diesem Jahr unter anderem Vorhaben zur Sicherung von Akten des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen sowie von ostpreußischen Folianten im Geheimen Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Unterstützt werden außerdem die Konservierung historischer Tafeln und Stammbäume der Deutschen Nationalbibliothek (Leipzig) sowie die Instandhaltung von Urkunden der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtungen beteiligen sich jeweils auch mit Eigenmitteln an den Maßnahmen.

Auch Einrichtungen der Länder und Kommunen erhalten Fördermittel aus dem Sonderprogramm. Diese ermöglichen etwa die Erhaltung illuminierter mittelalterlicher Handschriften der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel und von Sondersammlungen der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Zu den geförderten Institutionen gehört auch das Brandenburgische Landeshauptarchiv, das die Mittel zur Bewahrung der Originalkartei des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg zur Verwertung jüdischen und „staatsfeindlichen“ Vermögens einsetzen wird. Die geförderten Vorhaben werden durch die zuständigen Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent kofinanziert.

Ausgewählt wurden die Maßnahmen auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die von Bund und Ländern finanziert wird.

Weitere Informationen: http://www.kek-spk.de/home/