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Heute im Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Fr., 04. August 2017


Übersicht

* Fusionen nur selten untersagt
* Rechenschaftsberichte weiterer Parteien
* Mobile Wahlvorstände in Gefängnissen
* Kein Verzicht möglich
* Stand des Breitbandausbaus
* Frankier-Verhalten von Reichsbürgern

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Fusionen nur selten untersagt
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 2.440 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren geringfügig mehr als im Zeitraum von 2013 bis 2014, als es 2.279 Anmeldungen gab, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/12760) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. 19 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss der Lebensmittel-Einzelhandelsketten Edeka und Kaiser's/Tengelmann, der nach Ansicht des Kartellamtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin hoch konzentrierten Regionalmärkten geführt hätte. 

Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2015 rund 332 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2016 rund 290 Millionen Euro. 2014 waren es sogar 526 Millionen Euro gewesen. Hingewiesen wird auf die Möglichkeit anonymer Eingaben zu Kartellbildungen. Die mache zwar nur einen geringen Teil aller eingegangenen Meldungen aus. Aber "die Möglichkeit anonymer Eingaben fördert auch die Destabilisierung von Kartellen", da sie die Gefahr einer Aufdeckung erhöhe, heißt es in dem Bericht. 

Zur Entwicklung in einzelnen Wirtschaftsbereichen nimmt das Bundeskartellamt ebenfalls Stellung. So heißt es etwa zum Strommarkt, die Marktmacht der größten Stromerzeugungskonzerne habe in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. 2015 habe der kumulierte Marktanteil der größten Stromerzeuger 69,2 Prozent betragen, während es 2010 noch 72,8 Prozent gewesen seien. Hervorgehoben wird in dem Bericht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, deren Daten von Informationsportalen genutzt werden, um die Kraftstoffpreise in Echtzeit vergleichbar zu machen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Markttransparenzstelle bei den Verbrauchern angekommen sei. 

Zu den Briefdienstleistungen schreibt die Kartellbehörde, die Deutsche Post AG sei weiterhin "keinem wesentlich Wettbewerb ausgesetzt". Im Schienenverkehr sei die Deutsche Bahn AG "weiterhin mit deutlichem Abstand zu ihren Wettbewerbern das marktstärkste Unternehmen". Während im Fernverkehrsnetz die Deutsche Bahn eine "faktische Alleinstellung" habe, seien im Schienenpersonennahverkehr Tochtergesellschaften ausländischer Staatsbahnen aktiv, die bei einem Großteil der Ausschreibungen Angebote abgeben würden, so dass die Deutsche Bahn "fast durchgängig einem potenten Konkurrenten gegenübersteht". Die Bundesregierung lobt in ihrer Stellungnahme die konsequente Durchsetzung der kartellrechtlichen Wettbewerbsregeln zur Gewährleistung wettbewerblicher Bedingungen im Eisenbahnbereich. Ein Beispiel sei das Missbrauchsverfahren im Bereich des Fahrkartenvertriebs durch die Deutsche Bahn, das nach Zusagen des Unternehmens habe beendet werden können. 

Ein Thema ist auch der rasant gewachsene Fernbusmarkt, den nach Angaben des Kartellamts 2015 rund 23 Millionen Fahrgäste genutzt hätten, während es 2013 erst acht Millionen gewesen seien. Auf dem Markt habe sich die Firma "FlixBus" zum einzigen großen Fernbuslinienanbieter entwickelt. Dass keine der Übernahme im Fernbusmarkt fusionsrechtlich habe geprüft werden können, liegt nach Angaben des Amtes an dem unter anderem von "FlixBus" praktizierten Geschäftsmodell. Das Unternehmen betreibe keine eigenen Busse, sondern sei eine reine Buchungs- und Marketingplattform. Die Linien würden von 150 überwiegend mittelständischen Subunternehmern bedient. "Im Ergebnis lagen damit die Umsätze der Fernbusanbieter unter den Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle", heißt es in dem Bericht.

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Rechenschaftsberichte weiterer Parteien
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die AfD hat im Jahr 2015 Spenden von natürlichen und juristischen Personen in Höhe von insgesamt rund 4,67 Millionen Euro erhalten. Dies geht aus den als Unterrichtung (18/13030) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Rechenschaftsberichten von "übrigen anspruchsberechtigten Parteien" für das Jahr 2015 hervor. Danach erhielt die FDP 2015 Spenden in Höhe von insgesamt fast 7,16 Millionen Euro. Die Piratenpartei kam auf insgesamt gut 408.000 Euro und die NPD auf insgesamt knapp 586.000 Euro. 

Die Zahl der Mitglieder der AfD betrug Ende 2015 den Angaben zufolge rund 17.700 und die der FDP rund 53.200. Die Piratenpartei verzeichnete Ende 2014 laut Vorlage knapp 15.500 Mitglieder (davon fast 8.100 stimmberechtigte) und die NPD gut 4.800. Insgesamt umfasst die Unterrichtung 13 Rechenschaftsberichte; die Veröffentlichung von drei weiteren Rechenschaftsberichten ebenfalls anspruchsberechtiger Parteien soll der Vorlage zufolge als Band II erfolgen. Die Rechenschaftsberichte der fünf im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und CSU für 2015 hatte Lammert bereits in einer vorherigen Unterrichtung (18/12720) bekannt gemacht.

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Mobile Wahlvorstände in Gefängnissen
Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Einrichtung mobiler Wahlvorstände in Justizvollzugsanstalten zur Erleichterung der Wahlbeteiligung von Strafgefangenen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13101) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12954). Darin verweist die Bundesregierung auf die Frage, inwieweit und unter welchen Umständen sie grundsätzlich eine solche Einrichtung mobiler Wahlvorstände befürwortet, auf eine Vorlage des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages (17/6300). Dieser habe zur Einrichtung mobiler Wahlvorstände in Justizvollzugsanstalten festgestellt, dass die Wahlvorschriften keine generelle Verpflichtung der Wahlbehörden zur Einrichtung einer Gelegenheit zur Urnenwahl in Justizvollzugsanstalten vorsehen, sondern den Gemeindebehörden ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt wird. "Bei dieser Entscheidung könne berücksichtigt werden, dass stets die Möglichkeit der Briefwahl bestehe, so dass Strafgefangene für eine Stimmabgabe auf die Bildung eines beweglichen Wahlvorstandes nicht angewiesen seien. Zudem könnten personelle und organisatorische Gegebenheiten, insbesondere auch Sicherheitserwägungen, eine Rolle spielen", heißt es in der Antwort ferner. 

Darin schreibt die Bundesregierung weiter, dass sie die Auffassung des Bundestages teile. Zudem sei darauf hinzuweisen, "dass zahlreiche Strafgefangene nicht am Ort der Justizvollzugsanstalt, sondern an ihrer vorherigen Wohnortanschrift in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und darum nur in dem Wahlkreis, wo sie gemeldet sind, und nicht bei einem beweglichen Wahlvorstand im Wahlkreis der Justizvollzugsanstalt wählen können".

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Kein Verzicht möglich
Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs -GmbH (BVVG) hat keine Möglichkeit, zugunsten einer Kommune ganz oder teilweise auf den gesetzlich vorgegebenen Abführungsbetrag zu verzichten. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13207) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13109) fest. In der Anfrage ging es um den Verkauf eines früher der BVVG gehörenden Grundstücks in Stendal. Die Agrarfläche war an eine Genossenschaft verkauft worden und soll jetzt von der Stadt Stendal für den Bau eines Sportplatzes erworben werden. Dabei forderte die BVVG, einen Anteil vom Verkaufserlös der Genossenschaft an sie abzuführen.

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Stand des Breitbandausbaus
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Schnelles Internet ist für viele Gemeinden zum Standortfaktor geworden - als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und als wirtschaftliche Grundlage gleichermaßen. Wie es um den Breitbandausbau in Deutschland bestellt ist, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf dem Weg einer Kleinen Anfrage (18/13203) erfahren. Die Fraktion interessiert sich für detaillierte Zahlen zu Haushalten mit verschieden schnellen Internetanschlüssen und zur geographischen Streuung dieser Haushalte. Auch der bisherige Verlauf des Breitbandförderprogramm des Bundes steht im Mittelpunkt des Interesses der Abgeordneten.

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Frankier-Verhalten von Reichsbürgern
Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Möglicher Portobetrug von so genannten Reichsbürgern steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13171). "Reichsbürger" schickten Briefe häufig unfrankiert ab mit dem Vermerk "Kriegsgefangenenpost", begründen die Abgeordneten ihre Anfrage und verweisen auf Medienberichte. Bisweilen würden diese Briefe tatsächlich ohne Nachporto-Forderung zugestellt. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, inwieweit diese von den Vorgängen weiß und welcher wirtschaftliche Schaden durch die so fehlenden Portoeinnahmen entstanden ist.

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Deutscher Bundestag - 04.08.2017