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DFB-Sportgericht verhängt 12.000 Euro Strafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den 1. FC Magdeburg aufgrund von
Vorkommnissen bei zwei Meisterschaftsspielen in der abgelaufenen Saison der 3. Liga
2016/2017 am heutigen Donnerstag, 24.08.2017, zu einer Strafe von insgesamt 12.000
Euro verurteilt. Hiervon können 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle
und gewaltpräventive Maßnahmen eingesetzt werden.

Drei Fälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern des 1. FC Magdeburg bei folgenden
Spielen wurden demnach geahndet. Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg
am 24. Februar 2017 kam es zu Problemen mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich
des Stadions. Während der Partie kam es zum massiven Abbrennen von Pyrotechnik
im Gästebereich. Während der letzten Auswärtspartie der vergangenen Saison beim VfR
Aalen am 13. Mai 2017 wurde in der zweiten Halbzeit Pyrotechnik abgebrannt, es kam zu
einer Spielunterbrechung.

Zunächst hatte der Kontrollausschuss einen Teilausschluss auf Bewährung beantragt, welchen
der 1. FC Magdeburg abgelehnt hatte. Daraufhin wurden dem Verein vom Sportgericht
neben einer Geldstrafe umfangreiche Auflagen zum Verkauf von Auswärtskarten
auferlegt.

Der 1. FC Magdeburg hatte gegen dieses Urteil, mit Blick auf die auferlegten Maßnahmen,
Einspruch eingelegt und konnte eine Abänderung des Urteils seitens des Sportgerichts des
DFB erreichen.

Der 1. FC Magdeburg wird das Urteil des Sportgerichts des DFB akzeptieren und keine
Rechtsmittel einlegen.