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Gesetzentwurf von Maas ist Mogelpackung, die keinem Diesel-Fahrer hilft

Winkelmeier-Becker:  Union hat lange vor BMJV Eckpunkte zur Musterfeststellungsklage vorgelegt

Bundesjustizminister Heiko Maas wird nicht müde zu behaupten, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte die Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher blockiert und würde dieses noch immer tun. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Fakt ist: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im November 2016 Eckpunkte für eine Musterfeststellungsklage für Verbraucher vorgelegt. Erst daraufhin hat Justizminister Heiko Maas im Dezember 2016 einen 'Schnellschuss' abgegeben und seinen Referentenentwurf vorgelegt, der unausgereift und rechtstechnisch mangelhaft war. Diesen Entwurf hat der Minister leider auch nicht nachgebessert, sondern nun im Wahlkampf als 'Diskussionsentwurf' einfach nochmal aus der Tasche gezogen.

Es ist eine Irreführung aller Diesel-Fahrer und daher unredlich, wenn Maas vorgibt, sein Entwurf hätte ihre heutige Position verbessert. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz oder Gewährleistung hängt nicht von einer Musterfeststellungsklage ab. Hier gilt: Wer einen Anspruch hat, dem steht natürlich schon jetzt der Klageweg offen, um seine Rechte auch durchzusetzen. Dabei kann bereits jetzt ein Verbraucherverband helfen, die Verbraucher unterstützen und das Kostenrisiko minimieren. Und in den Fällen, in denen kein Anspruch besteht, schafft auch eine erweiterte Klagemöglichkeit - also etwa eine im Prozessrecht eingeführte Musterfeststellungsklage - keine neuen Anspruchsgrundlagen.

Nach dem Maas-Entwurf sollte das Gesetz ohnehin erst in zwei Jahren in Kraft treten, da diese Zeit angeblich gebraucht würde, um ein Klageregister einzurichten. Selbst bei zügiger Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre den Dieselfahrern damit heute aber nicht geholfen gewesen.

Nach der Wahl werden wir die Musterfeststellungsklage für Verbraucher zügig, aber gründlich beraten und umsetzen."

Hintergrund:

Der "Diskussionsentwurf", den der Bundesjustizminister jetzt, wo die Wahlperiode vorbei ist, vorgelegt hat, ist sein letztlich fast unveränderter Referentenentwurf vom Dezember 2016. Dieser Referentenentwurf wies rechtstechnisch gravierende Mängel auf und war daher nicht konsensfähig. Leider sind seinerzeit vorgetragene fachliche Kritikpunkte im Diskussionsentwurf nicht berücksichtigt worden.

Die Kritikpunkte und Gegenvorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind im Wesentlichen:

 - Der Entwurf räumt die Klagebefugnis allen EU-weit gelisteten 
Verbraucherverbänden ein. Dass sich aufgrund unterschiedlicher 
Standards in den EU-Mitgliedstaaten darunter auch Anwaltsfirmen 
mit eigenen Geschäftsinteressen einreihen, die eine 
Klageindustrie wie in den USA anstreben, kann das 
Justizministerium nicht definitiv ausschließen. Die 
Unionsfraktion hat vorgeschlagen, die Einrichtung eines allein 
klageberechtigten Verbraucher-Ombudsmanns zu prüfen.

 - Inkonsistent ist der Entwurf in Sachen Vergleichsschluss: 
Weitreichende Möglichkeiten für die Verbraucher, den 
Prozessverlauf taktisch abzuwarten und selbst von einem 
geschlossenen Vergleich zurückzutreten, nehmen dem Beklagten die
Rechtssicherheit und jeden Anreiz zum Vergleich. Aber auch für 
Geschädigte, die dem Vergleich nicht beitreten, fehlt eine 
Anschlussregelung. Sie müssten das Verfahren bruchlos fortsetzen
können, um die verbindliche Klärung der Feststellungsziele 
weiter zu betreiben. Darin liegt ja gerade der Sinn und Zweck 
der Musterfeststellungsklage - und nicht darin, dass sich 
Prozessvertreter die Klage von den beklagten Unternehmen 
"abkaufen" lassen.

 - Die Feststellungsergebnisse müssen für beide Seiten, Geschädigte
und Beklagte, verbindlich sein; in einem fairen Verfahren darf 
keine Seite übervorteilt werden, sondern muss Rechtssicherheit 
bestehen.

 - Der Entwurf differenziert nicht nach Massenschäden und kleinen 
Streuschäden. Das sind teils sehr geringe Schäden, die aber eine
Vielzahl von Verbrauchern betreffen und die einzuklagen sich 
nicht lohnt; so z.B. Schadensersatz für Flugverspätungen, 
überhöhte Telefongebühren. Hier hat die Union vorgeschlagen, die
Abtretbarkeit solcher Streuschäden an Dienstleister, wie 
"flightright", zu verbessern, die diese Schäden dann 
durchsetzen.