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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Magdeburg: Ärztekammer Sachsen-Anhalt begrüßt Landtagsbeschluss zum Krebsregister

Magdeburg/Ärztekammer. Einstimmig und ohne Änderungen wurde der 
vorgeschlagene Gesetzesentwurf zum Krebsregistergesetz im Landtag 
beschlossen. Damit bündelt Sachsen-Anhalt die drei bisherigen Register 
in einem zentralen Krebsregister, dessen Träger die Ärztekammer 
Sachsen-Anhalt ist.

„Wir sind froh und erleichtert, dass der Landtag das Gesetz nun auf den 
Weg gebracht hat. Krebserkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache 
in Deutschland.Mit der Regelung bekennt sich das Land zu unserem 
gemeinsamen Ziel, die onkologische Versorgung im Land zukunftsorientiert 
zu gestalten“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der 
Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Ärztekammer hatte bereits im Jahr 2013 ihre Bereitschaft zum Aufbau 
des Landeskrebsregisters signalisiert. Nachdem das Land im vergangenen 
Jahr das Angebot aufgegriffen hat, liefen sofort die intensiven 
Vorbereitungen und Abstimmungen zum Aufbau des Landesregisters an. So 
gründete der Vorstand der Ärztekammer im Juni in einer außerordentlichen 
Sitzung und 1. Gesellschafterversammlung die gemeinnützige 
Krebsregistergesellschaft.

„Die Nähe des Registers zur Ärztekammer Sachsen-Anhalt fördert den 
Dialog mit den an der Versorgung beteiligten Ärzten“, so Prof. Dr. Edgar 
Strauch, Geschäftsführer der Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt 
GmbH. Dabei verweist er auf die Ziele des Registers: „Die Arbeit des 
Krebsregisters soll helfen, die Versorgung der Patienten mit 
Tumorerkrankungen zu verbessern. Dazu wird das Register stärker als in 
der Vergangenheit die Funktion des konstruktiv fragenstellenden 
Dienstleisters für Ärzte, Patienten und Organisationen einnehmen“.

Der Zeitraum bis zum 01.01.2018 wird von der 
Krebsregistergesellschaftgenutzt, um notwendige Aufbauarbeiten 
umzusetzen, Patienten und Ärzte zu informieren und die Meldestrukturen 
anzupassen.