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Magdeburg / GdP Sachsen-Anhalt: Anerkennung der Lebensarbeitsleistung für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen

Beförderungsstau

295 Polizeiobermeister und Polizeiobermeisterinnen erreichen in den nächsten 4 Jahren, teilweise nach über 35 Dienstjahren das Pensionsalter und sind noch nicht im Endamt, obwohl sie die Arbeit dafür leisten. Damit ist auch eine geringere Pension verbunden.

Das ist eine Schande für Sachsen-Anhalt. Wer seine Beamten über Jahrzehnte auf höherwertigen Dienstposten einsetzt, ohne diese amtsangemessen zu bezahlen, muss sich den Vorwurf des schändlichen Verhaltens gefallen lassen.
Diese Kollegen sind seit Jahren im Wechselschichtdienst im Einsatz und tragen damit einen Großteil der körperlichen und geistigen Belastungen in der Polizei.

Besonders verwerflich ist, dass das die Kollegen und Kolleginnen sind, die auf der Straße mit dem Bürger arbeiten und die Hauptlast aller politischen Verfehlungen auszuhalten haben.

Unser Land verwehrt seinen Respekt gegenüber den mit A 8 in den Ruhestand tretenden Beamten und Beamtinnen damit, dass er ihnen monatlich ca. 150,-€ vorenthält.

Jeden Monat werden diese Kollegen dann in der Pension mit dieser „Nichtanerkennung für ihre Lebensarbeitsleistung“ konfrontiert.

Mit jeder dieser Ruhestandsversetzungen werden die Landespolizisten weiter demotiviert.

Dies ist das Ergebnis der Politik unseres Landes, den Beförderungsstau nicht aufzulösen.

Die GdP fordert, dass die eingesetzten Beförderungsmittel nach den Notwendigkeiten der Beförderungssituation verteilt werden. Dies bedeutet, dass der Polizei rechnerisch 2,8 Mio. € aus dem Beförderungstopf von 5 Mio. zustehen.

Bereits im Juni hatte die GdP wiederholt auf die desolate Beförderungssituation aufmerksam gemacht.

Der Landesbezirksvorstand - 26.08.2017