header-placeholder


image header
image
keding

Magdeburg / ST: Täter-Opfer-Ausgleich bis 2022 gesichert

Magdeburg (MJ). Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendbereich ist in Sachsen-Anhalt bis 2022 finanziell abgesichert. Es stehen dafür rund 1.150.000 Euro zur Verfügung, 900.000 Euro kommen aus Mitteln der EU (ESF-Fonds), das Land stellt 225.000 Euro als Kofinanzierung bereit.

Justizministerin Anne-Marie Keding (Foto) sagte dazu heute in Magdeburg: "Der Täter-Opfer-Ausgleich gerade im Jugendstrafrecht ist oft besser als eine reine strafrechtliche Sanktion geeignet, den Belangen des Opfers Rechnung zu tragen. Außerdem ist er ein wichtiges erzieherisches Mittel, um positiv auf den Täter einwirken zu können. Mit der nunmehr auskömmlichen finanziellen Ausstattung geht auch ein Signal an die Staatsanwaltschaften des Landes aus, von dem Instrument des JugendTOA mehr Gebrauch zu machen." Im vergangenen Jahr wurde in Sachsen-Anhalt 176 mal von der Möglichkeit des JugendTOA Gebrauch gemacht.

Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat im Rahmen des Koalitionsvertrages die Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleiches nach Jugendstrafrecht übernommen. Vorher waren die Kommunen dafür zuständig.

Im Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Täter und Opfer die Möglichkeit zur Aussprache über die Tat und ihre Folgen und erarbeiten gemeinsam eine Form der Wiedergutmachung. Das Opfer kann eine aktive Rolle übernehmen und Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen stellen. Der TOA ist für beide Seiten freiwillig. Voraussetzung ist, dass der Täter seine Tat eingesteht und bereit ist sich mit dieser auseinanderzusetzen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Sachsen-Anhalt in den meisten Fällen von freien Trägern durchgeführt, die im Landesprojekt TOA unter Leitung des Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V. (LKR) zusammengeschlossen sind.