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01 MDNEWS rathaus

Alkohol-Testkäufe am Hasselbachplatz: Nur zwei von fünf kontrollierten Geschäften verlangten einen Altersnachweis

In Magdeburg können Jugendliche unter 18 Jahren zu leicht Alkohol kaufen. 

Das wurde durch Testkäufe des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt am vergangenen Freitagabend (15.09.2017) bestätigt. Gemeinsam mit einer minderjährigen Testkäuferin ermittelten die Beamten, ob und in welchen Magdeburger Geschäften branntweinhaltige Getränke (harter Alkohol) an Unter-18-Jährige abgegeben werden. Mit dieser Methode kontrolliert die Verwaltung seit 2010 Läden und Verkaufsstellen im Stadtgebiet. Schwerpunkt waren dieses Mal die sogenannten Spät-Shops am Hasselbachplatz. 

Bei den Testkäufen am 15. September steuerte die Minderjährige fünf Spätshops an und konnte in drei dieser Geschäfte harten Alkohol (Wodka) erwerben. Im Anschluss klärten die Vollzugsbeamten des Ordnungsamtes in Gesprächen mit den Ladeninhabern zum Jugendschutz auf. Gegen die Verkäufer und Betreiber der Verkaufseinrichtungen werden jetzt entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

Jeder Gewerbetreibende hat die Pflicht, sich durch die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu versichern, dass der Verkauf von Alkohol nur an die entsprechende Altersgruppe erfolgt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden je nach Art und Weise als fahrlässige, grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Handlung mit einem Bußgeld geahndet. Sofern der Verkäufer aus Gewinnsucht handelt, ist die Handlung auch als Straftat einzustufen. Die Höhe des Bußgeldes wird anhand des mit der Ordnungswidrigkeit verbundenen oder des dadurch zu erwartenden wirtschaftliche Vorteils festgelegt.


Die Testkäufe sollen Einzelhändler, Gastwirte, Tankstellenbetreiber und andere Gewerbetreibende für die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sensibilisieren. Diese sollen Kinder und Jugendliche zum Beispiel vor Alkoholkonsum schützen.