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Wohngeld Bundeslaender 2016

Rund 631 000 Haushalte bezogen am Jahresende 2016 Wohngeld

Am Jahresende 2016 bezogen in Deutschland rund 631 000 Haushalte Wohngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, waren das 1,5 % aller privaten Haushalte.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,3 % am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,9 %.

Am Jahresende 2015 hatten nur rund 460 000 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Anteil von 1,1 % aller Privathaushalte entsprochen hatte. Der Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte ist wesentlich auf die Wohngeldreform 2016 und der damit verbundenen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen. Neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen wurde bei der Erhöhung der Tabellenwerte auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmieten insgesamt berücksichtigt. Von der Erhöhung des Wohngeldes profitieren insbesondere Familien sowie Rentnerinnen und Rentner.

Ende 2016 hatten in rund 94 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 6 % der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2016 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 157 Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 145 Euro.

2016 gaben Bund und Länder zusammen 1 146,7 Millionen Euro für Wohngeld aus, das entspricht im Vergleich zu 2015 einem Anstieg von 68 %. Damals hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 680,8 Millionen Euro gelegen.

Rein rechnerisch wendete der Staat im Jahr 2016 bundesweit 14 Euro je Einwohner für Wohngeld auf. Am höchsten waren die durchschnittlichen Wohngeldausgaben je Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern mit 25 Euro, am geringsten in Bayern und im Saarland mit jeweils 8 Euro.