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Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht in der Landeshauptstadt Magdeburg

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt ihre individuellen, wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.

Nächster Beratungstag ist:

Wann:  am Donnerstag, 19. Oktober 2017, von 9 bis 17 Uhr

Wo:      BürgerBüro Mitte
             Leiterstr. 2 a
             39104 Magdeburg

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

Zu Unrecht Inhaftierte,
Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung)
monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
Kinderheimen
Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.

Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 30-40 Besucherinnen und Besucher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird. Unterstützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.