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GdP Sachsen-Anhalt: Ehemalige Volkspolizisten können zusätzliche Rentenerhöhung erwarten

Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt, können viele ehemalige Volkspolizisten, besonders in den unteren Dienstgraden, eine Erhöhung ihrer Renten erwarten.
Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt können viele ehemalige Volkspolizisten, besonders in den unteren Dienstgraden, eine Erhöhung ihrer Renten erwarten.

Für die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR ist das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt nach §§ 6, 8 AAÜG auf die Rente anzurechnen.

Bereits 2007 hatte das Bundessozialgericht ein entsprechendes Urteil gefällt. Seit dieser Zeit hat die Gewerkschaft der Polizei die Anwendung des Urteils auch für die Rentner der Deutschen Volkspolizei der DDR in Sachsen-Anhalt eingefordert.

Die Landesregierung setzt dieses Urteil nunmehr um. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des MdL Erben hervor.

Für die ehemaligen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei bedeutet dies, dass ihre Entgeltbescheide auf Antrag (einschließlich der bereits vorliegenden Anträge) durch den zuständigen Sonderversorgungsträger, die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, hinsichtlich der Berücksichtigung des Verpflegungs- bzw. Bekleidungsgeldes überprüft werden. Die Betreffenden erhalten einen Änderungsbescheid, dessen Inhalt gleichzeitig an die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldet wird.

Die GdP fordert, dass die Verwaltung in der PD Nord personell so aufgestellt wird, dass die Anträge zügig abgearbeitet werden können.

Der Landesbezirksvorstand