header-placeholder


image header
image
header newsletter

Fairer Wettbewerb: Sachsen-Anhalts Unternehmen werden gestärkt!

Europaparlament stimmt für härtere Anti-Dumping-Regeln der EU 

Es geht um neue EU-Regeln zum Beispiel gegen Billig-Stahl, der zu staatlich fixierten Preisen und unter arbeitsrechtlich fragwürdigen Bedingungen in Fernost produziert wird, europäische Märkte flutet und in Europa Arbeitsplätze gefährdet.

„Zahlreiche Fälle von Dumping haben in den vergangenen Monaten und Jahren offensichtlich gemacht, dass das europäische System zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken dringend reformbedürftig ist. Auf Druck von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hin werden mit der heutigen Abstimmung erstmals weltweit Arbeitsrechte und Umweltstandards in Handelsschutzinstrumenten berücksichtigt. Ein großer Fortschritt auf dem Weg zu fairerem Wettbewerb im Welthandel!“, bekräftigt Arne Lietz (Foto), SPD-Europaabgeordneter für Sachsen-Anhalt.

Dieser Missstand sei auch in Sachsen-Anhalt spürbar gewesen, so der Europaparlamentarier. In der Harzregion besuchte Lietz zweimal die Ilsenburger Grobblech GmbH, die die unfairen Wettbewerbsbedingungen wiederholt bemängelten. Lietz begrüßt daher die Entscheidung des Europaparlaments, die somit auch zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt beiträgt.

„Wir als Betriebsräte und IG Metaller des Stahlstandortes der Salzgitter AG in Sachsen-Anhalt begrüßen diese neue Regelung der Berechnungsmethode in Antidumpingfällen. So werden die Billigimporte, die zu Dumpingpreisen Stahl anbieten, überprüft und Strafzölle können erhoben werden. Unsere Proteste der Stahlarbeiter zu diesem Thema in Brüssel haben zum Umdenken der EU geführt. Dies ist ein richtiger Schritt zur Sicherung unserer Arbeitsplätze!“, ergänzt Ulrich Förster, als Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Halberstadt und Angehöriger der Belegschaft der Ilsenburg Grobblech GmbH.

Hintergrund: Unternehmen sollen sich in Zukunft bei der Lancierung von Dumpingfällen auf die Erkenntnisse von Länderberichten stützen können. Diese sollen detailliert darlegen, ob in einem Land marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder systemische oder Sektor spezifische Marktverzerrungen vorliegen. Die nun beschlossene Methode erlaubt es in einem zweiten Schritt der Europäischen Kommission in Anti-Dumping-Untersuchungen offensichtlich verzerrte Preise von Herstellern zu ignorieren. Sie kann stattdessen auf unverzerrte Preise, z.B. denen aus einem Vergleichsland, zurückzugreifen, um die Herstellungskosten eines Gutes unter freien Marktbedingungen zu ermitteln. Hier erhält eine weitere wichtige Neuerung Einzug, denn Sozialdemokraten ist es erstmals weltweit gelungen bei der Auswahl des Vergleichslandes hohe Arbeitnehmer- und Umweltschutzstandards als entscheidende Auswahlkriterien zu etablieren. Zur Ermittlung der Höhe von Dumping werden die ermittelten unverfälschten Herstellungskosten den Preisen, zu denen ein Exporteur seine Waren im europäischen Markt anbietet, gegenübergestellt. Die neue Berechnungsmethode für Anti-Dumping-Fälle kann nach der Abstimmung im Plenum des Parlaments und der bereits versicherten Annahme durch den Handelsministerrat voraussichtlich Ende des Jahres 2017 angewendet werden.