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Krause

GdP zum Internationalen „Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“

Gewerkschafterinnen kritisieren sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz

Berlin. Anlässlich des Internationalen „Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ kritisierten Gewerkschafterinnen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag auf einer Pressekonferenz im Rahmen der 19. Ordentlichen DGB-Bundesfrauenkonferenz in Berlin, die Beseitigung von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz sei Teil „Guter Arbeit“, die Gewerkschaften gestalten wollen.

Die stellvertretende GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne (Foto) betonte vor Journalisten, „sexualisierte Gewalt muss nicht am Arbeitsplatz stattfinden, um sich negativ auf die berufliche Situation auszuwirken. Eine scharfe Trennung und Negierung der Verantwortung für die private Situation der Beschäftigten löst das Problem keinesfalls. Strafrechtlich relevante Problemlagen wie häusliche Gewalt oder Stalking führen nicht selten zu einem Leistungsabfall im beruflichen Kontext und verschärfen so die Gesamtsituation der Opfer.“ Arbeitgeber und Interessenvertretungen sollten in Bezug auf dieses gesamtgesellschaftliche Problem sensibilisiert werden, um im Ernstfall auf entsprechende Hilfsangebote und rechtliche Möglichkeiten aufmerksam machen zu können. Krause-Schöne forderte einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe für alle Opfer häuslicher Gewalt.“

Damit der Verantwortung von Seiten der Polizei Rechnung getragen werden kann, sei es erforderlich, den enormen zeitlichen und persönlichen Anforderungen durch einen ausreichenden Personalansatz innerhalb der Dienststellen gerecht zu werden, so Krause-Schöne. „Deshalb sind je nach Größe der Dienststelle und deren Bereich 'Sachbearbeiter Häusliche Gewalt' in ausreichender Anzahl vorzusehen, die insbesondere Delikte dieses Phänomenbereichs bearbeiten, für Beratungen und als Kontakt für Behörden und anderer in diesem Bereich unterstützenden Institutionen zur Verfügung stehen.“

Die GdP-Frauen weisen auf die positiven Effekte einer engen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Hilfsorganisationen aber auch Probleme hin, die durch eine Unterfinanzierung dieser Einrichtungen entstehen. Krause-Schöne sagte: „Hilfsorganisationen sind unerlässliche Partner der Polizei bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Sie zu stärken bedeutet, die Wirksamkeit polizeilicher Intervention zu gewährleisten. Deshalb sind die bestehenden Einsparungen im Bereich der Träger von Frauenhäusern und Beratungsstellen nicht hinnehmbar. Eine Ankopplung an die Tarifverträge ist dringend notwendig.