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Zoll News: Zoll stellt 2,6 Tonnen Pyrotechnik sicher

Strafverfahren wurde eingeleitet

Auf der Ladefläche eines Kleintransporters stellten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) am 27. November 2017 auf der Autobahn 11 Höhe Anschlussstelle Gramzow insgesamt 2,6 Tonnen Pyrotechnik der Kategorien III und IV fest.

Der niederländische Fahrer hatte nach eigenen Angaben die Pyrotechnik in Polen gekauft und wollte sie in die Niederlande bringen.

Befähigungsscheine und Genehmigungen, die nach dem Sprengstoffgesetz für den Transport der Feuerwerkskörper durch Deutschland notwendig sind, konnte der Fahrer des Kleintransporters nicht vorlegen. Deshalb wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.

Zusatzinformation

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die Verbringer von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.