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Magdeburg / ST: KiFöG - Qualitätsverbesserung und mehr Gerechtigkeit!

Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Klausur in Wernigerode auf Eckpunkte zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verständigt. Sie spricht sich dafür aus, das Kinderförderungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt grundlegend neu zu fassen. Dazu erklären der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, die finanzpolitische Sprecherin, Eva Feußner, sowie der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull:

„Mit dem Anspruch, mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität in das System KiFöG zu bringen, ist die CDU-Fraktion in ihre Klausur gegangen. Ergebnis ist, dass sich die Fraktion für eine Neufassung ausgesprochen hat. Ziel einer Neufassung der Kinderförderung muss es sein, die Verantwortung wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dabei müssen die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in finanzieller wie in struktureller Hinsicht klar zugewiesen und abgegrenzt werden. Wir wollen einen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch garantieren. Dabei übernimmt das Land 6 Stunden der Personalkosten für das pädagogische Personal. Wir leisten damit mehr im Bereich der Kinderförderung, als beispielsweise Brandenburg oder Niedersachen.

Im Mittelpunkt unserer Ziele steht das Kindeswohl. Ihm gerecht zu werden ist in erster Linie Aufgabe der notwendigen Elternverantwortung, aber auch der für die Kinderbetreuung zuständigen Politik.“


Eckpunkte der CDU-Fraktion zur Neufassung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG)


Die Gemeinden müssen wieder verstärkt in die Aufgabenerledigung für die Kinderförderung einbezogen werden. Deshalb soll die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung auf gemeindlicher Ebene zusammengeführt werden. Die Landkreise sollen jene Aufgaben wahrnehmen, die das SGB VIII vorgibt. Dabei sollen sie sich insbesondere auf die Bedarfsplanung und Qualitätssicherung beschränken. 

Wir prüfen, die Hortbetreuung im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsanspruches stärker mit den Schulen zu verzahnen. Damit geht die Verlagerung der Zuständigkeit und der entsprechenden Ressourcen vom Sozialministerium zum Bildungsministerium einher.

Der Bildungsauftrag der KiTa ist unbestritten. Wir stehen zum Programm "Bildung elementar- Bildung von Anfang an" und dessen Fortentwicklung.

Im Zuge der Evaluierung des Finanzausgleichsgesetzes in der nächsten Wahlperiode ist zu prüfen, ob die Kosten der Kinderbetreuung in den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen aufgenommen werden können.

Den Gemeinden wird freigestellt, die freien Träger der Kindertageseinrichtungen bis zu 5 Prozent Eigenanteil an den Sachkosten zu beteiligen.

Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, die angestrebte Betreuungsqualität sicherzustellen. Deshalb werden ihnen bei Nichteinhaltung Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt. Benötigte Daten sind dafür bereitzustellen. 

Die im Jahr 2013 eingeführten LQE-Vereinbarungen (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung) haben sich nicht bewährt. Sie sind mit ursächlich für die erheblichen Kostensteigerungen und für den zusätzlichen Verwaltungsmehraufwand.

Vergleichbar wie in den Schulen Sachsen-Anhalts, streben wir eine durchschnittliche Betreuungsversorgung von 103 Prozent an. Damit sollen Ausfallzeiten und Leitungsstunden des Personals in Kindertagesstätten kompensiert werden. 

Die Betreuungsansprüche sind neu zu regeln. Wir sehen vor, die Betreuungsansprüche nach der Erwerbstätigkeit der Eltern zu differenzieren. Wir garantieren einen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch. Dabei übernimmt das Land 6 Stunden der Personalkosten für das pädagogische Personal zur Finanzierung der Betreuung von Kindern mit der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Abschluss der Grundschule pauschal. Darüber hinaus gewünschte Betreuungsansprüche werden individuell zwischen Eltern und Trägern der Kindertageseinrichtung verhandelt. Da die Bildungsangebote in der Kita hauptsächlich am Vormittag stattfinden, ist eine Begrenzung auf eine vollfinanzierte Kernbetreuungszeit sinnvoll. Hinzu kommt die Wahlmöglichkeit der Eltern, eine Zusatzbetreuung über die Kernbetreuungszeit hinaus zu vereinbaren, um den Anforderungen von vollberufstätigen Eltern gerecht zu werden. Es wird von den Trägern erwartet, besonders auf die gestiegenen Anforderungen von Berufstätigen zu reagieren und flexible Betreuungsangebote auch außerhalb der Kernbetreuungszeit anzubieten. 

Der Personalkostenanteil, den das Land trägt, wird jährlich für die folgenden fünf Jahre, ohne Zweckbestimmung um 1,5 Prozent erhöht. Dies soll die Verantwortung der Tarifpartner stärken.

Wie bisher werden die Landkreise an der Finanzierung beteiligt.