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20.000 EURO GELDSTRAFE FÜR 1. FC MAGDEBURG

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

In der dritten Minute des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 9. September 2017 waren im Magdeburger Zuschauerblock circa 60 Bengalische Fackeln und ein Böller gezündet worden. Daraufhin musste die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden.

Bei der Strafzumessung hat das DFB-Sportgericht zugunsten des 1. FC Magdeburg berücksichtigt, dass der Verein nach dem Vorfall mehrere Störer ermittelt und mit Stadionverboten belegt hat.

Quelle DFB - 12. Dezember 2017