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Magdeburg / ST: Auch Volljährige brauchen Unterstützung

Kinder- und Jugendhilfe für junge Erwachsene

Für die meisten ist der 18. Geburtstag ein Freudentag, für manche dagegen ein Schreckensdatum. Etwa wenn sie in einer Jugendeinrichtung wohnen, denn dann endet mit der Volljährigkeit oftmals auch der Mietvertrag. Statt mit dem Jugendamt haben sie plötzlich etwa mit dem JobCenter oder dem Sozialamt zu tun. Unterstützung bricht so von einem Tag auf den anderen ab. 

„Zum Jahreswechsel sind insbesondere junge Geflüchtete von dieser schlagartigen Beendigung der Jugendhilfe betroffen. Denn ihr Geburtsdatum wird bei unklarer Sachlage von Amtswegen auf den 31. Dezember oder den 1. Januar festgelegt. Der Start ins neue Jahr wird also für viele mit dem Ende der Jugendhilfe belastet“, sagt Sebastian Striegel, integrationspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Ich will deshalb an die Jugendämter appellieren, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und bei Bedarf über das 18. Lebensjahr hinaus Hilfen zu gewähren. Rechtlich machbar, ist dies bislang zu selten Praxis“, stellt Striegel fest.

„Betroffen sind deutsche wie ausländische Jugendliche. An mich haben sich in der Vergangenheit schon junge Menschen gewandt, da ihnen durch den 18. Geburtstag Obdachlosigkeit und der Abbruch ihrer Ausbildung drohte. Der Übergang vom System der Kinder- und Jugendhilfe in anschließende Unterstützungssysteme ist eine große Sollbruchstelle im Lebenslauf der Betroffenen“, sagt Cornelia Lüddemann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Auf Bundesebene war eigentliche eine Verbesserung angedacht. Aber die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ist in der letzten Legislatur der Großen Koalition gescheitert. Es ist zu hoffen, dass wir auf Bundesebene einen schnellen Neustart dieser Gesetzesnovelle erleben“, so Lüddemann abschließend.