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Zoll News: Zoll findet Drogen im Wert von mehr als 550.000 Euro

21.000 Gramm Marihuana und 4.600 Gramm Kokain im Wert von mehr als 550.000 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Nachmittag des 14. Dezember 2017 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.

Der in Hamburg wohnende Fahrer gab an, für ein paar Tage in Rotterdam bei seiner alten Wohnung gewesen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er. Wegen seines sehr nervösen Verhaltens entschlossen sich die Beamten zu einer genaueren Kontrolle.

Als der 45-Jährige die Hecktür des Wagens öffnete, nahmen die Ermittler einen leichten Marihuanageruch war. Daraufhin kam auch Spürhund Kjell zum Einsatz. Er zeigte auffallend starkes Interesse an dem hinteren Bereich des Autos. Die Zöllner lösten vom Kofferraum her einige Einbauten. Durch einen Spalt sahen sie mehrere Kunststoffbeutel im Bereich der Rückbank. Nach dem Lösen der elektrischen Sicherung des Verstecks kamen 21 Pakete mit Marihuana und ein schwarzes Paket mit Kokain zum Vorschein. Bei dem Inhalt dieser Päckchen (Foto) handelte es sich um 21.000 Gramm Marihuana und 4.600 Gramm Kokain.

Der Reisende wurde daraufhin vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erging Haftbefehl. Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.

Zusatzinformation

Die oben genannte Feststellung war ein Bestandteil der konzentrierten länder- und staatenübergreifenden Kontrollaktion im Verlauf der Europastraße 30. Daran waren die Polizei der Länder (Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen), Zoll und Bundespolizei sowie die Niederlande beteiligt.

684 Personen und 1.141 Fahrzeuge wurden überprüft. Dabei wurden unter anderem 14 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwölf sonstige Straftaten (zum Beispiel Urkundenfälschung, Steuerverstöße sowie Verstoß gegen das Waffengesetz), viermal das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen und dreimal das Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt.