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Hundesteuer-Vergleich für Sachsen-Anhalt

Hundesteuer ist wirkungslose Bagatellsteuer

Magdeburg. Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hat bei den Städten und Gemeinden
ab 10.000 Einwohner die Hundesteuersätze 2017 verglichen. Abhängig vom Wohnort,
Hunderasse und Anzahl müssen Herrchen und Frauchen jährlich zwischen 30 Euro und
1.200 Euro für ihre Lieblinge bezahlen. Einerseits kritisiert der BdSt Sachsen-Anhalt die
Hundesteuer als wirkungslose Bagatellsteuer und fordert deren Abschaffung. Andererseits
muss es eine verursachergerechte finanzielle Heranziehung der Hundebesitzer für den
öffentlichen Aufwand geben, den Hunde auslösen.

Die Hundesteuer gehört zu den kommunalen Bagatellsteuern, die nach dem jeweiligen
Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben wird. Die Gesamteinnahmen aus der
Hundesteuer betrugen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 allerdings nur ca. 9,7 Mio. Euro. Das sind
zwar schon 1,4 Mio. Euro mehr als 2012. Der Anteil am gesamten kommunalen Steueraufkommen
von rund 1,8 Milliarden 2016 beträgt aber nach wie vor nur ca. 0,5 Prozent.

Die höchsten Einnahmen erzielte dabei die Landeshauptstadt Magdeburg mit rund 1,1 Mio. Euro,
gefolgt von der Stadt Halle (Saale) mit rund 0,9 Mio. Euro. Die niedrigsten Einnahmebeträge
haben die Städte Braunsbedra, Hansestadt Osterburg (Altmark) sowie die Stadt Tangermünde mit
etwas mehr als 30.000 Euro zu verzeichnen.

Anders als oft von den Hundebesitzern erwartet, dienen die Steuereinnahmen aber nicht z.B. der
Wegereinigung von Hundekot. Tatsächlich ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden, so dass die
Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommune fließen.

Neben der Erzielung von Einnahmen verbinden die Städte und Gemeinden mit der Hundesteuer
eine Lenkungsfunktion, um den Hundebestand zu begrenzen. Deswegen ist die Haltung eines
zweiten oder eines dritten Hundes oft teurer als die des ersten Hundes. Aus demselben Grund gibt
es oft stark erhöhte Hundesteuern für gefährliche Hunde.

Höhe der Hundesteuer im Vergleich

Unter den 56 Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit über 10.000 Einwohnern gibt es nur
eine Stadt, die eine einheitliche Besteuerung ohne Rücksicht auf die Rasse oder Anzahl der
gehaltenen Hunde vornimmt. Dies ist die Stadt Bernburg (Saale) mit 60 Euro je Hund. 
Auf eine Differenzierung hinsichtlich der Anzahl verzichten bei den „normalen“ Hunden auch die
Lutherstadt Eisleben (78 € je Hund), die Stadt Osterwieck (72 € je Hund), die Stadt Hettstedt (70 €
je Hund), die Stadt Sandersdorf-Brehna (60 € je Hund), die Lutherstadt Wittenberg (42 € je Hund)
und die Gemeinde Muldestausee (40 € je Hund).

Bei den untersuchten Städten und Gemeinden gilt tendenziell: Je größer die Kommune ist, desto
höher fällt die Hundesteuer aus. Ausgenommen sind hier die sogenannten Kampfhunde. Auffällig
ist außerdem die Lutherstadt Wittenberg. Sie ist bei der Einwohnerzahl die viertgrößte Stadt in
Sachsen-Anhalt. Bei der Hundesteuer nimmt sie dagegen beim ersten normalen Hund den 42.
Platz, beim zweiten normalen Hund den drittletzten Platz und beim dritten Hund den vorletzten
Platz ein.

Wenn es um den ersten normalen Hund geht, sind ansonsten die Städte Halle (Saale) und
Naumburg (Saale) mit 100 Euro je Hund am teuersten. Dagegen sind die Städte Gräfenhainichen,
Tangermünde, Zerbst/Anhalt sowie Gommern mit jeweils 30 Euro für den ersten Hund am
günstigsten.

Beim zweiten Hund greifen die Stadt Halle (Saale), sowie die Stadt Dessau-Roßlau mit jeweils 180
Euro pro Jahr am tiefsten in die Taschen der Hundehalter. Hier sind die Stadt Gräfenhainichen und
die Gemeinde Muldestausee mit jeweils 40 Euro am erschwinglichsten.
Beim dritten Hund nimmt die Stadt Bad Dürrenberg mit 200 Euro pro Jahr die Spitzenposition ein,
dicht gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Stadt Dessau-Roßlau mit jeweils 192
Euro pro Jahr. Die Gemeinde Muldestausee ist auch beim dritten Hund mit 40 Euro am
preiswertesten.

Richtig kostspielig ist in vielen Städten und Gemeinden die Haltung von gefährlichen Hunden. Das
betrifft in der Regel die sogenannten Kampfhunde. Beim ersten gefährlichen Hund ist die Stadt
Halle (Saale) mit 720 Euro pro Jahr das teuerste Pflaster. Kaum günstiger ist es in der Stadt
Dessau-Roßlau mit 700 Euro. Die niedrigsten Steuersätze bezahlen für den ersten gefährlichen
Hund die Hundehalter in der Stadt Tangermünde (30 Euro je Hund) und in Schönebeck (46 Euro je
Hund).

Beim zweiten und dritten gefährlichen Hund liegt die Stadt Oberharz am Brocken mit jeweils 1.200
Euro je Hund mit großem Abstand an der Spitze. Am günstigsten, liegen sowohl beim zweiten als
auch beim dritten gefährlichen Hund, die Städte Tangermünde und Bernburg (Saale) mit je 45
bzw. 60 Euro pro Jahr.

Steuerbefreiung und Geld fürs Gassigehen

In bestimmten Fällen ist die Hundehaltung von der Steuer befreit oder zumindest ermäßigt. Auf die
Erhebung einer Steuer auf Hunde zur Unterstützung blinder, tauber oder sonstiger hilfloser
Personen verzichten alle untersuchten 56 Städte und Gemeinden. Löblich ist auch, dass einige
Kommunen eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für einen aus dem örtlichen Tierheim
genommenen Hund gewähren. Darüber hinaus werden in den meisten Städten für Rettungshunde,
Wachhunde oder Jagdhunde Steuererleichterungen gewährt.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt weist außerdem auf eine Entscheidung des
Finanzgerichts Hessen aus dem Jahr 2016 hin. Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer
ausführen lässt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der
Einkommensteuererklärung absetzen (Az:12 K 902/16).

Beurteilung von Aufwand und Nutzen der Hundesteuer durch die Kommunen

Die Abfrage des BdSt zum Aufwand und Nutzen der Hundesteuer ergab ein sehr differenziertes
Bild. Das Spektrum reicht von überschaubaren und angemessenen über noch vertretbaren
Aufwand bis hin zu entgegengesetzten Aussagen. Insbesondere der Aufwand zur Steuerung der 
gefährlichen Hunde steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Ebenso wird der Aufwand für
die Mahnung und Vollstreckung auf Grund von fehlender Zahlungsmoral einiger Hundebesitzer
beklagt.

Der Bund der Steuerzahler meint

Im Ergebnis sieht der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt die Hundesteuer äußerst kritisch und
fordert deren Abschaffung. Der Bürokratieaufwand bringt den Kommunen unter dem Strich kaum
etwas ein und sorgt bei vielen Bürgern für Verdruss. Die gelegentlich angeführte Lenkungsfunktion
der Hundesteuer ist zudem nach Auffassung des Verbandes wirkungslos. Wenn die Hundesteuer
überhaupt einen Hundefreund an der Haltung eines Hundes hindert, dann wohl nur einen finanziell
wenig Leistungsfähigen. Dies ist unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit bedenklich.
Ebenso werden sowieso nicht alle Hundehalter erfasst bzw. können nicht ermittelt werden. Der
Ehrliche ist letztlich der Dumme.

Notwendig sind schärfere Kontrollen und die Durchsetzung der nach dem Hundegesetz des
Landes vorgesehenen Strafen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. für Eintragungen ins
Hunderegister. Die schärferen Kontrollen und die Durchsetzung von Bußgeldern müssten sich
auch auf den Bereich der Verunreinigung der Straßen und Gehwege beziehen. Damit könnte auch
eine verursachergerechte Heranziehung der Hundehalter erreicht werden.