header-placeholder


image header
image
Meister Olaf Pressefoto 1

Urteil Studienplatzvergabe für Medizin: Grundrechtkonformes Auswahlverfahren sicherstellen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. 

Olaf Meister (Foto), hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt das Urteil. "Das Recht, ein Studium im Fach und an der Hochschule seiner Wahl aufzunehmen, gilt auch im Fall Medizin. Unsere Aufgabe ist es nun, ein grundrechtkonformes Auswahlverfahren sicherzustellen, mit dem sowohl fachlich als auch sozial kompetente und engagierte Ärzte ausgebildet werden können“, sagt Meister.

 
„Die Studienplatzvergabe muss einheitlich geregelt werden. Dafür müssen sich Bund und Länder auf ein gerechtes Auswahlverfahren verständigen. Dies muss ein Studierfähigkeitstest sein, der an allen Universitäten gilt. Es gibt mit dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) und dem in Magdeburg angewandten Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge Naturwissenschaftsteil (HAM-Nat) bereits Verfahren dazu“, beschreibt Olaf Meister die Aufgabe und ergänzt: „Ziel muss es auch sein, die Wartezeit von mehreren Semestern zu verkürzen. Wenn wir mehr Studierende und mehr niedergelassene Ärzte in Sachsen-Anhalt wollen, müssen wir auch über die Zahl der Studienplätze sprechen.“

 
„Es ist einleuchtend, dass nicht allein die Fixierung auf die Abiturnote über die Eignung zum Medizinstudium entscheiden kann. Einleuchtend ist das Beispiel der Krankenschwester, die den Numerus Clausus nicht erfüllte und auch nach vielen Jahren praktischer Arbeit immer noch um die Zulassung zum Studium bangen muss“, so Meister dazu.