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Magdeburg - Heute im Landtag / Dalbert: „Das Stichwort lautet: Prävention“

Statements von Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) in der heutigen Debatte im Landtag zum Thema „Afrikanische Schweinepest (ASP)“

 

„Es besteht die Gefahr, dass die ASP in weitere Länder der EU – auch nach Deutschland - verschleppt wird. Was können wir tun, um eine Einschleppung der ASP nach Sachsen-Anhalt zu vermeiden? Das Stichwort lautet: Prävention.“

 

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat deshalb bereits 2014 damit begonnen, Reisende und LKW-Fahrer, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, durch Plakate an den Autobahnraststätten und –parkplätzen auf diese Gefahr hinzuweisen.


Für die Schweinehalter im Land ist es jetzt besonders wichtig, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen, wie sie in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschrieben sind, einzuhalten und ihren Bestand bestmöglich zu schützen.“

 

„Das Ausloben von Abschussprämien oder der Einsatz von Nachtzielgeräten halten die Landesregierung, und auch die Sachverständigengruppe, als präventive Maßnahmen – also außerhalb des Seuchenfalls - für ungeeignet.“

 

„In der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass ein möglicher Ersteintrag der ASP in Sachsen-Anhalt schnellstmöglich entdeckt wird. Dazu benötigt man Proben von verendet aufgefundenen Wildschweinen. Wir prüfen derzeit Anreize für Jägerinnen und Jäger zum Auffinden toter Wildschweine. So sollen 50 Euro pro untersuchbarer Probe von verendet aufgefundenen Wildschweinen an Jägerinnen und Jäger gezahlt werden. Hier ist mein Haus enger Abstimmung mit der Tierseuchenkasse und dem Landesamt für Verbraucherschutz.“

 

„Sollte ein ASP-Eintrag in Sachsen-Anhalt festgestellt werden, richten sich die Bekämpfungsmaßnahmen nach der Schweinepestverordnung. Zuständig für die Tierseuchenbekämpfung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie ordnen Maßnahmen an, wie beispielsweise die Einrichtung eines gefährdeten Bezirkes. In Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten müssen verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden. Diese können eine anfängliche Jagdruhe im gefährdeten Bezirk und eine verstärkte Bejagung in der anschließenden sogenannten Pufferzone beinhalten. In dieser Pufferzone ist die Reduzierung der Schwarzwildpopulation um über 80 bis 90 Prozent erforderlich, um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern.“

 

„Um im Seuchenfall die Zwischenlagerung von verendeten Wildschweinen flexibel gewährleisten zu können, wurden Behältnisse angeschafft, die auf dem Gelände des Landeskontrollverbandes in Halle gelagert werden. Im Seuchenfall sind die Behältnisse durch die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte abrufbar.“