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Sachsen-Anhalt setzt Unterbringungskonzept für Schutzsuchende erfolgreich um

Magdeburg, den 10. Januar 2018

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Monaten zielgerichtet das Konzept für die Unterbringung von Schutzsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt von November 2016 umgesetzt.

 

Grundlage des Unterbringungskonzeptes war eine Prognose des Landes, wonach sich der Zugang von Schutzsuchenden bundesweit und damit auch in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu 2016 deutlich reduzieren und bei rund 200.000 Zugängen bundesweit liegen wird.

 

Ein zentrales Ziel des Unterbringungskonzeptes war es deshalb, die Zahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende 2017 zu halbieren. Dieses Ziel ist umgesetzt und erreicht.

Während das Land im November 2016 über 4.050 aktive Erstaufnahmeplätze an neun Standorten verfügte, stehen gegenwärtig nur noch 1.936 aktive Erstaufnahmeplätze* zur Verfügung. Mit der Halbierung der Zahl der Plätze sind Einsparungen für das Land von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr 2017 verbunden.

 

„Damit ist das erste Ziel des Unterbringungskonzeptes, die Anpassung der Erstaufnahmekapazitäten entsprechend der gesunkenen Zugänge von Schutzsuchenden, erreicht“, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (Foto).

 

Das zweite zentrale Ziel des Unterbringungskonzeptes vom November 2016, mittelfristig zwei Standorte für die Erstaufnahme vorzuhalten und am zweiten Standort – neben Halberstadt –  die Voraussetzungen für die Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen nach der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (EU-Aufnahmerichtlinie) zu erfüllen, befindet sich in der Umsetzung.

 

Die zweite zentrale Landesaufnahmeeinrichtung soll (wie im Unterbringungskonzept vom November 2016 bereits vorgesehen) in Stendal errichtet werden und ab 2020 zur Verfügung stehen. Bis dahin werden die dezentralen Einrichtungen in Magdeburg und Klietz teilweise noch genutzt, aber sukzessive aus dem Betrieb genommen. Die Zahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erhöht sich mit der Inbetriebnahme von Stendal also nicht, sondern wird auf aktuellem Stand festgeschrieben.

 

*Bei der Kapazität ist zu beachten, dass aufgrund unterschiedlicher Ethnien, aufgrund Familienzusammenhängen und den aus hygienischen Gründen notwendigen Grundreinigungen eine 100%ige Belegung (Brutto-Belegbarkeit) im Umfang der Gesamtbettenzahl der Einrichtungen nicht möglich ist. Zudem wird die tatsächliche Nutzbarkeit durch erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie aktuelle Sanierungs- oder Umbauarbeiten eingeschränkt.