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Schrittweise Soli-Abschaffung leistungsfeindlich und Freigrenze verfassungsrechtlich bedenklich

15. Januar 2018

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert eine Überarbeitung der am Freitag gefundenen Einigung zwischen SPD und CDU zum Solidaritätszuschlag. „Wie kann man hier von einer Entlastung sprechen, wenn die 10 Prozent, die den Soli weiterhin zahlen müssen, diejenigen sind, die mit 60 Prozent des Aufkommens bereits seit 28 Jahren die Hauptlast des Solidaritätszuschlags schultern?“, mahnt Generalsekretär Wolfgang Steiger (Foto).  

Der am Freitag gefundene Kompromiss ist aus Sicht des Wirtschaftsrates leistungsfeindlich und verfassungsrechtlich bedenklich. „Wenn wir davon ausgehen, dass die Freigrenze bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro liegt, bedeutet dies für bei einem ledigen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehaltsanstieg um 5.000 Euro von 57.000 auf 62.000 Euro, dass der Soli in Höhe von 739 Euro wieder fällig wird. Der durchschnittliche Steuersatz stiege dadurch um 1,41 Prozentpunkte stärker als ohne die angedachte Neuregelung. In der Konsequenz wären damit 75 Prozent der Gehaltserhöhung an den Staat abzuführen - allein 60 Prozent an Steuern. Die Gestaltung als 'Freigrenze' mit 'Fallbeil-Effekt' sorgt dafür, dass auch nur ein Euro zu viel an Einkommen zu einer Belastung des gesamten Verdienstes mit dem Soli führt. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich und führt dazu, dass sich Leistung in der deutschen Volkswirtschaft zukünftig nicht mehr lohnt.“, gibt Wolfgang Steiger zu bedenken.