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Holger Stahlknecht übernimmt IMK-Vorsitz

Fotos:  Staffelübergabe IMK-Vorsitz


Magdeburg, den 17. Januar 2018


Kriminalitätsbekämpfung und der Kampf gegen Terrorismus sind zentrale Themen

 

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat den Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) übernommen. „Ich freue mich auf die Aufgabe als Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Gemeinsam mit den Kollegen aus den Ländern will ich Themen der inneren Sicherheit auch im Jahr 2018 vorantreiben“, sagte Stahlknecht in Wanzleben (Landkreis Börde) bei der symbolischen Staffelstabübernahme von Sachsens Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller.

 

Stahlknecht: „Zentrale Themen der IMK sind und bleiben die Kriminalitäts- sowie Cyberkriminalitätsbekämpfung und der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus. Die innere Sicherheit ist eines der höchsten Güter und der grundlegende Anspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Kontrollierte Zuwanderung und konsequente Rückführungen abgelehnter Asylbewerber sind ebenfalls Punkte, die im Mittelpunkt der kommenden Beratungen stehen.“

 

Wöller: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist unsere wichtigste Aufgabe. Nur wenn sich die Menschen in unserem Land sicher fühlen, haben sie Vertrauen in die Politik und den Rechtsstaat. Die Bevölkerung erwartet zu recht, dass geltendes Recht konsequent umgesetzt und Unrecht bestraft wird. Das bedeutet, dass wir unsere Sicherheitsbehörden mit dem nötigen Personal und modernster Technik ausstatten müssen und wenn nötig, unsere Gesetze an die sich verändernde Sicherheitslage anpassen. Das kann nur gelingen, wenn Bund und Länder geschlossen agieren. Deshalb wird sich die Innenministerkonferenz auch in diesem Jahr wieder dem Thema Sicherheit stellen, Lösungen suchen und Maßnahmen beschließen. Gemeinsam verschaffen wir uns in diesem Gremium Gehör, tauschen uns aus und können Entscheidungen im Bund sowie in den Ländern vorantreiben.“

 

Cybersicherheit

Mit der rasanten Entwicklung im IT-Bereich und der damit verbundenen zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft steigen die Anforderungen und Herausforderungen auf diesem Gebiet. Gleichzeitig wächst die Bedrohung durch Cyberkriminalität. Die IMK greift diese Fragestellungen auf. Sie behandelt und prüft, wie mögliche Maßnahmen von Bund und Ländern künftig besser koordiniert werden können. Die länderoffene Arbeitsgruppe Cybersicherheit bearbeitet daraus resultierende Aufträge aus der IMK und entwickelt Konzepte zu Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit. In diesem Kontext werden auch Themen wie „Internet der Dinge“ und Vorhaben der EU erörtert. Eine Bündelung aller Kräfte sowie die Schaffung einer Cyber-Sicherheitsarchitektur zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft sind zur Verbesserung der Abwehr von Cyberangriffen und für eine effektive Strafverfolgung notwendig.

 

Musterpolizeigesetz

Die IMK hat zudem die Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes beauftragt, um hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen. Die Erarbeitung des Musterpolizeigesetzes ist eine umfangreiche und komplexe Aufgabe, die während der Amtszeit von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht als Vorsitzender der Innenministerkonferenz kontinuierlich weiter betrieben werden soll.

 

Gewalt gegen Polizeibeamte

Die zunehmenden Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte im Zusammenhang mit Fußballspielen, Großveranstaltungen, versammlungsrechtlichen Aktionen, aber auch immer häufiger im täglichen Streifendienst zeigen deutlich, dass die Polizei, Politik und Gesellschaft sich weiterhin intensiv mit diesem Phänomen auseinandersetzen müssen. Daher wird das vom Bundeskriminalamt jährlich erstellte Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte“ fortgeschrieben, um mögliche Handlungserfordernisse ableiten und die persönliche Sicherheit der Polizeibeamten im Einsatzgeschehen verbessern zu können.

 

Verlängerung der Frist zur Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen bei Täuschung über die Verfassungstreue sowie bei Identitätsfeststellung

Die Innenminister und -senatoren der Länder haben auf ihrer 207. Sitzung am 7. und 8. Dezember 2017 bekräftigt, dass die sichere Feststellung der Identität notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Sie beschlossen, dass zunächst geprüft werde, inwieweit Lücken in den geltenden Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes bestehen, die eine Verlängerung der Frist für die Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen auf zehn Jahre erforderlich macht. Abhängig vom Prüfergebnis wird die IMK dann die Bundesregierung bitten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Ausschlussfrist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen auf zehn Jahre zu ergreifen.

 

Hintergrund:

Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" ? kurz Innenministerkonferenz (IMK) ?  setzt sich mit zentralen Fragen der deutschen Innenpolitik auseinander. Mitglieder sind die Innenminister und -senatoren der Länder. Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast teil. In der Regel tagt die IMK zwei Mal im Jahr. 2018 findet die Frühjahrskonferenz vom 6. bis zum 8. Juni in Quedlinburg statt. Die Herbstkonferenz ist vom 28. bis zum 30. November in Magdeburg geplant. Es werden jeweils rund 200 Tagungsteilnehmer erwartet.