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Fraktion DIE LINKE: Mehr Vertrauen! - Mehr Beteiligung!

Die Fraktion DIE LINKE bringt zur kommenden Landtagssitzung einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes ein. 

In der parlamentarischen Demokratie bilden Wahlen ein zentrales Instrument für die Beteiligung möglichst aller. Allerdings liegt im Trend einer rückläufigen Wahlbeteiligung damit auch ein zentrales Demokratieproblem. Eine niedrige Wahlbeteiligung, so lässt sich verallgemeinern, geht einher mit einer sozial ungleichen Wahlbeteiligung. Dem muss entgegengewirkt werden. Es sind deshalb die Beteiligungsmöglichkeiten sowohl für die parlamentarische als auch für die direkte Demokratie gleichermaßen zu befördern.

Zur kommenden Landtagssitzung am 25. und 26. Januar 2018 bringt die Fraktion DIE LINKE daher einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Volksabstimmungsgesetzes ein. Kern des Entwurfs ist, den parlamentarischen Weg der Gesetzgebung durch Volksbegehren, Volksentscheide und Verfassungsreferenden besser und niedrigschwelliger als bisher sinnvoll zu ergänzen. Diese Instrumente sollen als Korrektive wirken und den Menschen einen Weg eröffnen, sich über die periodisch stattfindenden Wahlen hinaus in den politischen Prozess einzubringen und ihn mit zu entscheiden. Sie sind Verfahren der direkten Demokratie, die durch ihr Mehr an Legitimation und Partizipation einen Ausweg aus der Parteienkrise und Politikverdrossenheit aufzeigen sollen.


Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE:

•    Einführung von Einwohnerinitiativen und Verfassungsreferenden als neue Elemente direkter Demokratie

Einwohnerinitiative als „Selbstbefassungsantrag“ von Einwohnern
Befassung von Fachausschüssen mit Anliegen der Einwohner
Einwohner ab 14. Lebensjahr und 3 Monate Wohnsitz in LSA
Vertrauenspersonen haben Recht auf Anhörung
Behandlung spätestens in der übernächsten Sitzung – öffentlich
Verfassungsreferendum als Bestätigung einer Verfassungsänderung des Landtages durch die Mehrheit der Abstimmenden – Durchführung zusammen mit landesweiten Wahlen

•    Erweiterung der Beteiligung sowohl im Hinblick auf zu behandelte Gegenstände als auch auf Berechtigte

bei Einwohnerinitiativen/Volksinitiativen (hier nur, wenn vornehmlich Jugendliche betroffen sind) - Beteiligung ab vollendetem 14. Lebensjahr
bei Volksbegehren/Volksentscheide werden Abgabengesetze und haushaltsrelevante Gesetze bis 1,5 % des Gesamthaushaltsvolumens zugelassen

•    Deutliche Absenkung aller Quoren

Volksinitiativen – Behandlung im LT bei 10.000 statt bisher bei 30.000 Wahlberechtigten
bei 1.000 statt bisher bei 4.000 Wahlberechtigten Behandlung in Fachausschüssen statt wie bisher im Petitionsausschuss
Volksbegehren - Antrag auf Durchführung bei 2.000 statt bisher bei 6.000 Wahlberechtigten
Behandlung im Landtag bei 100.000 statt bisher bei 9 Prozent aller Wahlberechtigten
Volksentscheid bei einem „normalen“ Gesetz – bei Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens ein Achtel statt bisher mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten
bei einer Verfassungsänderung bei Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen bei mindestens ein Viertel statt bisher mindestens der Hälfte aller Wahlberechtigten

•    Beschleunigung der Umsetzung durch verkürzte Fristen

Volksinitiativen – Behandlung von Anträgen nach drei statt bisher nach vier Monaten
Behandlung von Gesetzentwürfen nach fünf statt wie bisher sechs Monaten
Volksbegehren – Annahme von Gesetzentwürfen nach drei statt bisher nach vier Monaten
Volksentscheid – Durchführung nach zwei bis vier statt bisher nach drei bis sechs Monaten

•    Unterstützung und Entlastung der Initiatoren, Verfahrensregelung, Spenden

Unterschriftenlisten – Bereitstellung durch den Landtag im erforderlichen Umfang
bei Einwohner- und Volksinitiativen – Auslage in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen
bei Volksbegehren zusätzlich amtliche Sammlung in Behörden
Verfahrensvorschriften –  für die Behandlung von Volksinitiativen wurden erweitert an das Verfahren zur Behandlung von Anträgen im LT angepasst
Sach- oder Geldspenden von mehr als 5.000 Euro für Volksinitiativen oder Volksbegehren müssen angezeigt und veröffentlicht werden

Mit einer ernsthaften Verwirklichung praxistauglicher Mitbestimmungsrechte lässt sich nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE die mittlerweile tiefe Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie Parteien, Volksvertretern und Regierung andererseits, Schritt für Schritt wieder schließen. Im weit verbreiteten Vertrauensverlust in die Landespolitik sehen wir die eigentliche Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.

Diesem Anliegen will der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Formen der direkten Demokratie sollen als wichtige Kontroll- Input- und Integrationsfunktionen ausgebaut werden. Direkte Demokratie birgt somit ein großes Potenzial für die Weiterentwicklung und Revitalisierung unserer Demokratie. Es gilt sie so zu gestalten, dass dieses Potenzial gehoben werden kann und die Qualität der parlamentarischen Demokratie gestärkt wird, ohne ihre Stabilität zu gefährden.


Magdeburg, 18. Januar 2018