header-placeholder


image header
image
01 MDNEWS rathaus

Landesverwaltungsamt genehmigt Magdeburger Haushalt

Landeshauptstadt Magdeburg hat genehmigte Haushaltssatzung für 2018

 

Die Landeshauptstadt gehört auch in diesem Jahr zu den ersten mit einer vom Landesverwaltungsamt genehmigten Haushaltssatzung. Damit verfügt Magdeburg über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln.

„Die Landeshauptstadt hat sich in den zurückliegenden Jahren durch eine effektive und sparsame Haushaltsführung eine solide Grundlage geschaffen, um auch in Zukunft dringende und nachhaltige Investitionen tätigen zu können. Die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel im Haushalt ist die Voraussetzung, um dafür Fördermittel nutzen zu können. Das bietet zusätzliche Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung der Stadt“, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Genehmigung.

Die von der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 51 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Dabei war aber auch zu berücksichtigen, dass die Baukosten – insbesondere für die beiden Großvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee“ und „Strombrücke“ – gegenüber früheren Planungen enorm steigen. Diese Mehrkosten bedeuten in Zukunft auch neue Herausforderungen für den städtischen Haushalt, da die hierfür anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.

 

Damit sich der finanzielle Handlungsspielraum langfristig noch weiter verbessert, muss die Stadt eigene Sparpotentiale und Einnahmemöglichkeiten konsequent nutzen.  Perspektivisch ist die Landeshauptstadt Magdeburg gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.


18. Januar 2018