header-placeholder


image header
image
justitia vector logo

Magdeburg: Jugendschöffen gesucht

Bereiterklärungsfrist endet am 31. Mai

Wie in der gesamten Bundesrepublik, so werden auch in Sachsen-Anhalt Jugendschöffen gesucht, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2019 aufnehmen sollen. Interessenten können sich ab sofort im Jugendamt melden.
 
Das Jugendschöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter – die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen – nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
 
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg aufzustellen.
 
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte müssen zudem am 1. Januar 2019 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
 
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2019 beginnende Amtszeit nimmt das Jugendamt im Wilhelm-Höpfner-Ring 1 per Post und per Mail entgegen. Ein Bewerbungsformular zum Ausdrucken steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin für Fragen ist Iris Kiuntke (Tel. 03 91/5 40 31 48, E-Mail Iris.Kiuntke@jga.magdeburg.de).