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hza bs eingeschwebt und rausgeflogen zollamt hildesheim verhindert einfuhr hunderter giftiger hoverb

Hauptzollamt Braunschweig: Eingeschwebt und rausgeflogen

Seecontainer voller toxischer Hoverboards; Foto: ZOLL


Zollamt Hildesheim verhindert Einfuhr hunderter giftiger Hoverboards - Bußgeld bis 100.000 EUR möglich


Braunschweig (ots) - Einen Seecontainer voller Hoverboards wollte ein Alfelder Importeur noch rechtzeitig für das Weihnachtsgeschäft vom Zollamt Hildesheim abfertigen lassen. Nach einer Untersuchung der Geräte durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wurden nun jedoch alle 530 Hoverboards zurück nach China geschickt werden.

Der Grund: die Verwendung gefährlicher Stoffe in den Bauteilen. So waren etwa die Grenzwerte für Blei um mehr als das Hundertfache überschritten worden, teilte das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim mit. Daher solle noch nicht einmal die Vernichtung der Hoverboards hier stattfinden - von der Verwendung ganz zu schweigen. Grund für diese besonders genaue Untersuchung der aktuell besonders beliebten Geräte war die Hartnäckigkeit des Importeurs: Bereits vor kurzem wollte er die Hoverboards einführen. Allerdings fehlten ihm damals noch die erforderlichen Bescheinigungen zur Sicherheit der Geräte (zum Beispiel die CE-Kennzeichnungen). 

Als er nun innerhalb kürzester Zeit mit der gleichen Ware - aber plötzlich mit Sicherheitssiegeln erschien, wurde das vom Zollamt Hildesheim eingeschaltete Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim misstrauisch. Jetzt bestätigte die Analyse, dass diese Hoverboards trotz der vermeintlichen Sicherheitssiegel auf Grund ihrer toxischen Bauteile eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. 

"Diese Gefahr konnte durch die gute Zusammenarbeit zwischen Zoll und dem Gewerbeaufsichtsamt abgewendet werden", hebt Andreas Löhde, Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig hervor. Schaden nimmt nur der Importeuer: die Rücksendung der Hoverboards nach China geht zunächst zu seinen Lasten und auf den avisierten Erlös für den Verkauf der 530 Hoverboards von rund 150.000 EUR wird er verzichten müssen. Zusätzlich droht jedem, der Elektrogeräte mit gefährlichen Inhaltsstoffen in Verkehr bringt, ein Bußgeld bis zu 100.000 EUR.

Hauptzollamt Braunschweig - 19. Januar 2018