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Magdeburg - Heute im Landtag / CDU: Investitionen in die Infrastruktur

Magdeburg, 26. Januar

Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Entwicklung unseres Bundeslandes

Auf Bestreben der CDU-Fraktion hat der Landtag heute einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur finanziellen Absicherung des kommunalen Straßenbaus zugestimmt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag noch im ersten Quartal 2018 zu berichten, wie die ab dem Jahr 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel im Bereich kommunaler Straßenbau im Landeshaushalt kompensiert werden sollen. Des Weiteren geht es um die unbefristete Verlängerung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus. Darin sollen die Beträge ab 2020 einmalig erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll dabei auch die Radverkehrsinfrastruktur mit bedacht werden.

 

Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell (Foto): „Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Entwicklung eines Bundeslandes. Als CDU-Fraktion haben wir uns vorgenommen, den Ausbau dieser Infrastruktur, ob auf Landes- oder auch kommunaler Ebene, entschlossen voranzutreiben.“ Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Der kommunale Straßenbau ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. In vielen Regionen des Landes existieren noch Straßen, deren Zustand Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierung oder sogar grundhafte Baumaßnahmen erfordern. Das macht es für uns als Land einfach notwendig, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Es geht jetzt darum, die Weichen für eine langfristig tragfähige Anschlusslösung zu stellen.“


Hintergrund:

Das Entflechtungsgesetz des Bundes und das finanziell darauf basierende Landesgesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus laufen zum 31. Dezember 2019 aus. Derzeit stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes Finanzmittel in Höhe von 135 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Davon werden den Landkreisen und kreisfreien Städten rund 30,75 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zugewiesen.