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Kein Steuergeld für die NPD

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.02.2018


Der Bundesrat will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Einstimmig beschloss er am 2. Februar 2018, ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Finanzierungsstopp für sechs Jahre

Damit möchte er erreichen, dass die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung ausgeschlossen wird. Entfallen soll auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Zuwendungen Dritter an die Partei. Die Länder wollen damit verhindern, dass eine Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern – gleichgültig welcher Höhe – von dem Staat unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt. 2016 erhielt die NPD über eine Million Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

NPD verfassungsfeindlich

Nach Artikel 21 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Diese Voraussetzungen liegen vor, begründet der Bundesrat seinen Beschluss: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Januar 2017 festgestellt, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Zum Verfahren

Mit der Entscheidung des Plenums erhielt Bundesratspräsident Müller zugleich den Auftrag, Prozessbevollmächtigte mit der Antragstellung und Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht zu betrauen. Bundesregierung und Bundestag wird er über die Antragsschrift unterrichten, sobald sie fertig gestellt ist.

Anstoß kam von den Ländern

Die Möglichkeit des Finanzierungsausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien gibt es seit Sommer letzten Jahres. Anfang Juli 2017 stimmte der Bundesrat den Gesetzesbeschlüssen des Bundestags zur notwendigen Grundgesetzänderung sowie zur Änderung des Parteiengesetzes einstimmig zu. Auch hierbei waren die Länder die treibende Kraft: Bereits Anfang 2017 griffen sie einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren auf, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss zu schaffen und legten dem Bundestag entsprechende Gesetzesentwürfe vor.