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Innenminister Stahlknecht begrüßt Entscheidung des Bundesrates

Magdeburg, den 2. Februar 2018


Ausschluss der NPD aus staatlicher Parteienfinanzierung

Der Bundesrat in Berlin hat heute einstimmig für die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung gestimmt. Die Entscheidung ermöglicht es der Länderkammer, nun den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim hierfür zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

 

Sachsen-Anhalts Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMIK) Holger Stahlknecht (Foto):

 

„Die Entscheidung des Bundesrates ist richtig und konsequent. Die NPD als verfassungsfeindliche Partei darf keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden. Der Geldhahn muss endlich zugedreht werden. Ich rechne nun mit einer schnellen Antragsstellung beim Bundesverfassungsgericht, möglichst noch in diesem Jahr.“

 

Stahlknecht hatte bereits seit 2011 federführend das Verbotsverfahren gegen die NPD initiiert.

 

 

Hintergrund:

In seiner Entscheidung vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber, gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte Sanktionsmöglichkeiten hat. Von dieser Möglichkeit hat der verfassungsändernde Gesetzgeber durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21 Absatz 3) vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2346) und durch Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Gebrauch gemacht. Der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung soll gemäß § 18 Parteiengesetz für sechs Jahre erfolgen. Zudem entfällt bei einem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung auch die steuerliche Begünstigung der Partei.