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Schöffenwahl 2018 - Sachsen-Anhalt sucht 2.500 Richter ohne Robe

Magdeburg / Sachsen-Anhalt - 07. Februar 2018

Magdeburg. (MJ) Die Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte werden 2018 neu gewählt. Die Amtsgerichte Sachsen-Anhalts haben die Städte, Gemeinden und Landkreise über die anstehende Wahl informiert. Die Kommunen müssen die Kandidaten bis zum 1. Juni 2018 benennen und später dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts übermitteln, damit die neuen Laienrichter zum 1. Januar 2019 ihr Amt antreten können. Insgesamt werden rund 5.000 Kandidaten benötigt. Aus ihrem Kreis werden die rund 2.500 Schöffen, wie die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt werden, gewählt. 
 
„Schöffen sind ein elementarer Bestandteil unserer Strafgerichte“, sagte Justizministerin Anne-Marie Keding. Mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem Urteilsvermögen bereicherten sie die Rechtsprechung. „Schöffen sind ein  sichtbarer und lebendiger Ausdruck des demokratischen Verständnisses unserer Justiz“, so Keding weiter. Insgesamt rund 2.600 Bürgerinnen und Bürger sind derzeit an den Amtsgerichten und Landgerichten des Landes in diesem Amt tätig. Ihre Amtsperiode begann am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2018. Da die Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten in den letzten Jahren zurückgegangen sind, werden künftig weniger Schöffinnen und Schöffen benötigt als bisher. 
 
Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in seiner Gemeinde wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
 
Ausgeschlossen ist,
 
wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, sowie 
wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.
 
Ferner wird nicht zum Schöffenamt vorgeschlagen, wer
 
aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist; 
in Vermögensverfall geraten ist; 
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht geeignet ist,
die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnt oder bekämpft 
 
Daneben sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffen berufen werden. Hierzu zählen u. a. Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.
 
Durch eine Gesetzesänderung können nunmehr auch Personen vorgeschlagen und in das Schöffenamt gewählt werden, die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind. Engagierte, erfahrene und motivierte Schöffen können sich somit erneut bewerben, ohne dass sie – wie nach der alten überholten Regelung – eine Zwangspause einzuhalten haben.
 
Schöffinnen und Schöffen wirken in der Regel jährlich an ungefähr zwölf Sitzungstagen bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen.
 
Zu Ihrer Information: 
 
Weitere Auskünfte über das Schöffenamt und zu der anstehenden Wahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Gemeinde oder beim Jugendamt des jeweiligen Landkreises, bei den Amtsgerichten des jeweiligen Wohnsitzes oder über die Homepage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (www.mj.sachsen-anhalt.de).
 
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung gibt außerdem eine Broschüre zum Schöffenamt heraus. Sie informiert über die Rechte und Pflichten der Schöffen und erklärt den Gerichtsaufbau sowie die wichtigsten Begriffe des Strafrechts und Strafverfahrens. 




Kontakt: redaktion@mdnews.de