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Bund der Steuerzahler: GroKo bremst Steuerzahler aus

Koalitionsvertrag ist große Enttäuschung für die Steuerzahler:

Union und SPD können finanziell aus dem Vollen schöpfen, denn die staatlichen Kassen sind so gut
gefüllt wie nie zuvor. Die Steuereinnahmen des Staates steigen von 735 Milliarden Euro (2017) auf
voraussichtlich 858 Milliarden Euro (2021). Genügend finanziellen Spielraum hätten die Koalitionäre,
um notwendige Strukturreformen anzugehen. Doch statt die Bürger und Betriebe spürbar
zu entlasten, werden teure Ausgabenprogramme aufgelegt und der Schuldenabbau ad Acta gelegt.

So lautet das ernüchternde Fazit des Koalitionsvertrages: Mindestens 35 Milliarden Euro an Mehrausgaben
stehen nur 10 Milliarden Steuerentlastung und Null Euro Schuldentilgung gegenüber!

Besonders bitter ist, dass sich die Parteien damit weit von ihren Wahlprogrammen entfernt haben.
So hatten Union und SPD im Wahlkampf versprochen, vor allem kleine und mittlere Einkommen
zu entlasten. Stattdessen erhalten die Wähler einen Koalitionsvertrag der vor Mehrausgaben
platzt und bei dem noch nicht absehbar ist, ob die Schwarze Null zu halten ist.
Für den Bund der Steuerzahler steht fest: Mit diesem Koalitionsvertrag ist die Zukunft des Landes
nicht zu gestalten. Wichtige Reformen bleiben aus, Bürger werden weiter über Gebühr belastet,
Betrieben werden die Rahmenbedingungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, erschwert, und
zahlreiche Mehrausgaben gefährden die Schwarze Null des Bundeshaushaltes. 

Die 12 größten Versäumnisse des Koalitionsvertrages listet der Bund der Steuerzahler im Folgenden auf:


Soli-Abbau kommt zu spät: Der Solidaritätszuschlag soll ab dem Jahr 2021 für 90 Prozent
der Soli-Zahler entfallen. Lediglich 10 Milliarden Euro will die GroKo dafür ausgeben –
wenn überhaupt. Mehr als ein Bonbon ist das aber nicht, denn der vorgesehene Abbau
kommt nicht für alle und auch viel zu spät. Die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets
mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft, die bereits 2019 enden. Das
Fortführen des Solis über diesen Zeitpunkt hinaus entspricht schlichtweg nicht dem, was
die Politik Bürgern und Unternehmern stets versprochen hatte. So sichert sich die Politik
allein für die Jahre 2018 bis 2021 weitere Einnahmen aus der Ergänzungsabgabe von rund
80 Milliarden Euro, wovon sie plant, die genannten 10 Milliarden zurückzugeben. Ob der
Abbau dann tatsächlich kommt, steht in den Sternen, denn besonders prioritär scheint die
Maßnahme für die Koalition nicht zu sein, wenn sie derart auf die lange Bank geschoben
wird. Der Bund der Steuerzahler bleibt dabei: Der Soli darf spätestens ab dem Jahr 2020
nicht mehr erhoben werden – und zwar von keinem Steuerzahler mehr. Dafür werden wir
uns weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht einsetzen. 

Geringverdiener werden bei Sozial-Beiträgen geprellt: Da vor allem kleine und mittlere
Einkommen überproportional unter der hohen Beitragsbelastung für die gesetzliche Sozialversicherung
leiden, hat sich der BdSt vehement für eine Absenkung der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent eingesetzt. Die GroKo lässt jedoch nur eine
geringe Entlastung zu – durch Senkung des Beitrags auf lediglich 2,7 Prozent. Diese Entscheidung
ist halbherzig und wird die Beitragszahler weiterhin über Gebühr strapazieren.
Denn eine Beitragssatzsenkung auf 2,5 Prozent würde der Arbeitslosenversicherung aufgrund
der weiterhin robusten Arbeitsmarktlage jährlich Überschüsse garantieren und zugleich
die Versicherten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – pro Jahr um bis zu 5,5 Milliarden
Euro entlasten. Es wäre eine Win-Win-Situation für alle. Die GroKo verfolgt indes starr ihre
jahrelang praktizierte Politik weiter, den Beitragszahlern viel zu viel Geld abzuknöpfen, als
zur Finanzierung sämtlicher Versicherungs-Leistungen objektiv nötig ist. Das wird der BdSt
nicht gelten lassen und weiterhin eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrags auf 2,5 Prozent
einfordern.

Steuerreform fällt aus: Der Koalitionsvertrag ist lang, interessant ist aber, was nicht darin
steht. Eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs oder der Unternehmensteuern
ist nicht im Vertrag enthalten. Obwohl Union und SPD im Wahlkampf damit geworben
hatten, die Steuersätze für Bürger zu überarbeiten und insbesondere den Spitzensteuersatz
erst bei höheren Einkommen anzuwenden, hat es dieses wichtige Wahlkampfversprechen
nicht in die Vereinbarung geschafft. Aktuell greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent
bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 55.000 Euro. Damit zahlen
heute schon Fachkräfte den Spitzensteuersatz. Der Spitzensteuersatz trifft also längst
nicht nur Spitzenverdiener, sondern immer größere Teile der Mittelschicht. Zahlten im
Jahr 2010 noch rund 2 Millionen Personen den Spitzensteuersatz, werden es im Jahr 2021
mehr als 5 Millionen sein. Bei der Besteuerung bleibt daher die Fairness immer mehr auf
der Strecke: Höhere Löhne lohnen sich für den Bürger kaum, während der Fiskus ordentlich
profitiert. Ein Beispiel ist der jüngste Tarifabschluss der Metaller: 4,3 Prozent
mehr Lohn soll es geben. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro sind dies 150 Euro, wovon
jedoch nur 75 Euro im Portemonnaie des Arbeitnehmers ankommen. Die gut 4 Prozent
mehr Gehalt führen zu rund 8 Prozent mehr Steuern. Nach Steuern und Abgaben kommt
nur die Hälfte beim Arbeitnehmer an. Das nimmt die GroKo hin, wenn sie sich nicht an
eine Reform des Einkommensteuertarifs macht. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes dürfte
der Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 80.000 Euro greifen.
Darüber hinaus sollte auch der Mittelstandsbauch abgeflacht werden, der besonders
die kleinen und mittleren Einkommen belastet.

GroKo bleibt bei kalter Progression unverbindlich: In knappen Zügen wird die kalte Progression
im Koalitionsvertrag angesprochen. Man wolle dazu alle zwei Jahre einen Bericht
vorlegen und den Steuertarif entsprechend anpassen. Wieviel Geld CSU, CDU und SPD dafür
einsetzen wollen, ist nicht vermerkt. Auch dies legt nahe, dass die Koalitionäre kein
gesteigertes Interesse haben, diesen Effekt wirklich abzuschaffen. Er entsteht, weil die
Steuersätze nicht im ausreichenden Maße an Inflation und Gehaltssteigerungen angepasst
werden und man damit bei jeder Einkommenssteigerung höher besteuert wird, obwohl
nur die allgemeine Teuerung ausgeglichen wird. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits
in der abgelaufenen Legislaturperiode dafür geworben, den Steuertarif auf Räder zu stellen.
Dies ist bereits in vielen europäischen Nachbarländern der Fall und stellt sicher, dass
die Einkommensteuersätze regelmäßig automatisch angepasst werden. 

Die Zukunft Europas ist nicht allein mit Geld zu retten: Um die teils großen politischen
und wirtschaftlichen Gräben innerhalb des Hauses Europa zu glätten, greift die GroKo zu
ihrem Lieblingsmittel – massenhaft Steuergeld! Doch nur mit Geld sind die zunehmenden
Probleme Europas nicht zu heilen. Zur Neu-Belebung der Europäischen Idee ist vor allem
eine inhaltliche Werte- und Orientierungsdebatte innerhalb der EU nötig. Pläne der GroKo,
das EU-Budget trotz großer finanzieller Lücken durch den Brexit auszuweiten und an den
starren, überkommenden Ausgabenstrukturen mit Schwerpunkt Subventionspolitik festzuhalten,
kaschieren bestenfalls diese Reform-Nöte, ersetzen aber keine grundlegende
Debatte über die Verfasstheit der Europäischen Union.
Ebenso muss das finanzstarke Deutschland weiterhin für politische Fehlentscheidungen
einzelner EU- und Euro-Staaten in der Vergangenheit haften. Die Politik der Risiko-Vergemeinschaftung
will die GroKo deutlich beschleunigen, indem sie auf europäischer Ebene
neue Transfer-Budgets für klamme EU- und Euro-Staaten einführen, den Rettungsschirm
ESM zu einem interventionistischen Europäischen Währungsfonds ausbauen will und den
Einstieg in eine europäische Arbeitslosenversicherung vorbereitet. Die Einheit von Risiko
und Haftung für politisches Handeln wird auf diese Weise weiterhin verletzt, die GroKo
sucht das Heil Europas in einer kollektivistischen Verantwortungslosigkeit. Der BdSt wird
darauf drängen, dass sowohl innerhalb der EU als auch der Euro-Zone eine finanzielle Solidarität
mit Augenmaß praktiziert wird, ohne dass einzelne Staaten, wie Deutschland, dauerhafte
Einbahnstraßen-Transfers für reformunwillige Mitglieder bezahlen müssen. Das
Grundprinzip der Europäischen Union als auch der Währungsunion – nämlich die Maxime
der Subsidiarität – muss wiederbelebt werden.

• Sparern geht es ans Geld: Für Sparer wird es teurer und vor allem bürokratischer. Die Abgeltungsteuer
soll für Zinsen abgeschafft werden, sodass Kapitalerträge wieder mit dem
persönlichen Steuersatz belastet werden. Wie dies konkret erfolgen soll, bleibt im Koalitionsvertrag
allerdings offen. Vor allem für diejenigen, die sich bisher nicht um die Steuern
kümmern mussten, weil die Bank die 25 Prozent Abgeltungsteuer, zuzüglich Soli und ggf.
Kirchensteuer, automatisch abführte, wird nun womöglich wieder eine Steuererklärung
fällig. Mehrbelastet werden bereits Sparer mit geringen Einkünften, etwa aus einer Rente.
Denn ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 16.000 Euro müssen Sparer
womöglich mehr Steuern zahlen, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag ausgereizt haben. Das
Versprechen der Koalitionäre, dass sich die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen soll,
steht damit auf tönernen Füßen. Wir als Bund der Steuerzahler stehen klar für weniger
Bürokratie und lehnen eine höhere und aufwändigere Besteuerung der Sparer ab. Schließ-
lich sparen viele für die Altersvorsorge und nicht für das Finanzamt!

• Wohnen muss bezahlbar bleiben: Einen großen Anteil am teuren Wohnen hat auch der
Gesetzgeber, der das Wohnen über die Grundsteuer oder die Grunderwerbsteuer deutlich
verteuert. Es ist zu erwarten, dass in Kürze die bisherige Grundstücksbewertung für die
Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wird und für rund 35 Millionen Grundstücke
eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Das will die GroKo offenbar zum Anlass
nehmen, direkt eine dritte Steuervariante für die Grundsteuer einzuführen. Neben der
Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft, der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute
Grundstücke soll es eine neue Grundsteuer C für Bauland geben, das nicht bebaut
wird. Diese Idee gab es bereits in den 1960er Jahren für zwei Jahre. Da sie aber weniger
als 4 Prozent zum Grundsteueraufkommen beitrug, schaffte man die Zusatzsteuer schnell
wieder ab. Kurzum: Mehr Bauland entsteht durch eine neue Steuer nicht, sie bestraft vor 
allem Eigentümer, die zwar ein baureifes Grundstück haben, dieses aber vielleicht aus finanziellen
Gründen noch nicht bebauen können oder für eine spätere Bebauung durch die
Kinder zurückhalten. 

Keine Ambitionen beim Altschulden-Abbau: Obwohl die GroKo in den Jahren 2018-2021
über Rekord-Einnahmen in Höhe von mindestens 1.400 Milliarden Euro verfügt, findet sich
mit keiner Zeile der politische Wille wieder, den hohen Schuldenberg des Bundes in Höhe
von knapp 1.100 Milliarden Euro schrittweise abzutragen. Damit hinken Union und SPD
der Politik vieler Bundesländer hinterher, die in 2018 mehrheitlich Schulden-Tilgungen in
ihren jeweiligen Haushaltsgesetzen verankert haben. Dieses politisch wichtige Signal verkennt
die GroKo völlig, denn sie nutzt die Rekord-Einnahmen ausschließlich für neue Ausgabenprogramme
in Milliardenhöhe. Diese kurzsichtige Politik kann sich schnell rächen,
wenn das Zinsniveau wieder anziehen sollte. Allein ein Anstieg des Zinsniveaus um lediglich
einen Prozentpunkt führt zwangsweise zu Mehrbelastungen im Bundeshaushalt von
mehr als 10 Milliarden Euro – pro Jahr! Daher ist ein Schuldenabbau in wirtschaftlich guten
Zeiten immer eine Investition in die Zukunft, um sich künftige finanzielle Spielräume zu
bewahren. Auf diese dringende Notwendigkeit hat der BdSt den Haushaltsausschuss des
Bundestags bereits Anfang des Jahres hingewiesen. Als Haushaltsgesetzgeber liegt es in
der Hand des Bundestags, vor allem des Haushaltsausschusses, der Regierung verpflichtende
Altschulden-Tilgungen gesetzlich vorzuschreiben.

Ausgabenpolitik – eine nach oben hin offene Rechnung für die Steuerzahler: Nahezu alle
Seiten des Koalitionsvertrages sind durch einen massiven Aufbau neuer Subventionen und
Förderprogramme quer durch alle Ressorts gekennzeichnet (Baukindergeld, Games-Wirtschaft,
steuerliche Forschungsförderung, etliche neue Fonds etc.), ohne dass an irgendeiner
Stelle Einsparungen im Bundeshaushalt erwähnt werden. Selbst bestehende Subventionstöpfe,
die eigentlich zeitlich limitiert sind, werden entfristet und zudem noch aufgestockt
(E-Mobilität, Filmförderung, Einbruchschutz etc.). Die neuerliche Subventions- und
Förderlawine der GroKo steht in krassem Widerspruch zu den subventionspolitischen Leitlinien
des Bundes, die durch strenge Kriterien ein unkontrolliertes Ausufern von Subventionen
verhindern sollen. Diese Leitlinien werden grob missachtet, die Spendierfreudigkeit
der GroKo für bestimme Klientel-Gruppen zu Lasten der steuerzahlenden Allgemeinheit
kennt keine Grenzen.
Vor diesem Hintergrund ist auch das im Koalitionsvertrag enthaltene Finanztableau Makulatur,
denn es umfasst nur einen Bruchteil der Kosten, die die neuen Wohlfühlprogramme
verursachen werden. Der Steuerzahlerbund hat die Bundestagsabgeordneten als Haushaltsgesetzgeber
bereits während der Koalitionsverhandlungen auf die anstehende Subventions-Flut
der GroKo hingewiesen und dazu aufgefordert, der überdimensionierten
Spendierfreudigkeit der Bundesregierung einen Riegel vorzuschieben. Der BdSt selbst wird
die Subventionspolitik der GroKo äußerst kritisch begleiten und auf deutliche Einsparungen
drängen.

Teure und ineffiziente Energiewende: Die hohe Kostenbelastung der Steuerzahler und
Verbraucher durch die Energiewende wird nicht konsequent angegangen. Der Wille zur
grundlegenden Reform der Förderung der Erneuerbaren Energien ist nicht erkennbar.
Auch eine Senkung der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf den Stromverbrauch ist
nicht vorgesehen. Die überfällige Entlastung der Steuerzahler und Stromverbraucher fällt
aus. Stattdessen sollen teure steuerfinanzierte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende
fortgeführt werden, obwohl diese zum Teil kleinteilig und ineffizient sind (bspw. 
CO2-Gebäudesanierung oder Maßnahmen aus der Nationalen Klimaschutzinitiative). Darüber
hinaus drohen neue Belastungen für den Steuerzahler – zum Beispiel durch einen
geplanten steuerfinanzierten Fonds für Strukturwandel in ehemaligen Braunkohleregionen.
Die GroKo wird die wesentlichen Probleme der Energiewende – hohe Kosten bei
gleichzeitiger Verfehlung der Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen – so nicht lö-
sen können. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Neuausrichtung der Energiewende.
Dabei muss stärker als bisher die Kosteneffizienz im Mittelpunkt stehen. Nur so kann die
Energiewende gelingen und Bürger und Betriebe können – insbesondere beim Strompreis
– entlastet werden.

Föderalismus wird ausgehöhlt: Die im Grundgesetz manifestierte föderale Aufteilung der
Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen den Gebietskörperschaften wird
von der GroKo weiter ausgehöhlt. Die überdimensionierte Transferpolitik des Bundes in
Richtung Länder und Kommunen wird abermals ausgeweitet. Zugleich zieht der Bund immer
mehr originäre Länderkompetenzen an sich. Diese Tendenz geht deutlich in Richtung
Zentralstaat, wodurch die föderalen Strukturen Deutschlands zunehmend obsolet werden.
Statt sich an die Leitlinien des Grundgesetzes zu halten, soll das Grundgesetz abermals
durch Änderungen gefügig gemacht werden. Wenn die GroKo aber weiterhin massiv
in Länderkompetenzen eingreifen will, ist nach BdSt-Ansicht eine neue Föderalismuskommission
erforderlich, die alle politischen und gesellschaftlichen Akteure einbindet. Das
Grundgesetz ist keine Spielwiese, auf der sich Union und SPD alleinig austoben können!

Rentenpolitik zu Lasten der Mehrheit: Trotz des demographischen Wandels will die GroKo
erneut die Leistungen in der Rente deutlich ausdehnen. Bereits mit der abschlagsfreien
Rente mit 63, der ersten Stufe der Mütterrente sowie die Ost-West-Rentenangleichung
haben Union und SPD vor wenigen Jahren dauerhafte Milliarden-Belastungen für Steuerund
Beitragszahler auf den Weg gebracht. Nun sollen weitere Mehrbelastungen folgen,
indem das demografisch bedingte Absinken des Rentenniveaus gestoppt wird und der korrespondierende
Beitragssatz nicht übermäßig steigen soll. Diese teure Intervention wird
durch Steuermittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Ferner soll etwa die Mütterrente
für vor 1992 geborene Kinder durch die Gewährung eines 3. Entgeltpunkts weiter aufgestockt
werden – eine abermalige Kostenlawine für die gesetzliche Rentenkasse von knapp
4 Mrd. Euro pro Jahr. Und auch die beabsichtigte steuerfinanzierte Grundrente wird deutliche
Ausgaben-Spuren im Bundeshaushalt hinterlassen. Insgesamt werden die Interventionen
der GroKo in der Rentenpolitik hohe Milliarden-Beträge erfordern – zu schultern
von den Bürgern und Betrieben.


Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.