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Bundestag

Heute im Bundestag: Ermittlungsverfahren wegen Spionage

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 21. Februar 2018
  1. Steuergestaltung soll reduziert werden
  2. Neue Grundlage für Afrika-Beziehungen
  3. Grüne legen Cannabisgesetz neu auf
  4. Ermittlungsverfahren wegen Spionage
  5. Zuwanderung von Hochqualifizierten
  6. Zahlungen für Kinder im Ausland
  7. Fragen nach ELSTER


01. Steuergestaltung soll reduziert werden

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Alle Fraktionen im Finanzausschuss haben die Absicht bekräftigt, gegen Steuerhinterziehung und Steuergestaltungen vorzugehen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch wurden vier Anträge zu dem Thema beraten.

So wendet sich die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/233) gegen "unfairen Steuerwettbewerb". Zu den Kriterien des unfairen Wettbewerbs müssten auch die Nichtbesteuerung und Niedrigbesteuerung gehören. Die "Schwarze Liste" der EU mit Steueroasen solle auch EU-Staaten enthalten können. Zudem soll die Nennung auf dieser Liste mit "konkreten Sanktionen gegen die unkooperativen Staaten verbunden werden", schreibt die SPD-Fraktion. In der Aussprache verlangte die Fraktion, das Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands müsse gestärkt werden.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/227), das deutsche Steuersystem müsse "perspektivisch drastisch vereinfacht und Steuerbürokratie abgebaut werden". Durch die Abschaffung von Steuerschlupflöchern für einige Privilegierte könne es Möglichkeiten für Steuerentlastungen geben. Wie schon die Sozialdemokraten verlangen auch die Liberalen, die "Schwarze Liste" der EU mit Steueroasen um EU-Mitgliedsstaaten zu erweitern. Es dürfe durch den Austritt Großbritanniens aus der EU keine neuen Schlupflöcher geben, warnte die FDP-Fraktion.

Auch die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/219) von der Bundesregierung unter anderem Gesetzentwürfe und EU-Initiativen, damit Steueroasen und Offshore-Finanzzentren klar identifiziert werden können. Er verstehe nicht, dass Länder nicht als Steueroasen eingestuft würden, obwohl sie keine oder nur geringe Steuern erheben würden, sagte ein Sprecher in der Aussprache. Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, die auf der "Schwarzen Liste" der Steueroasen stehen, sollen nach Willen der Linksfraktion gekündigt werden. Zudem sollen "harte Sanktionen und wirksame Anreize" gesetzt werden, "die sicherstellen, dass die Informations- und Mitwirkungspflichten erfüllt werden und eine gleichmäßige Besteuerung erreicht wird", schreiben die Linken.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Regierung vor, auf die Veröffentlichung der "Paradise Papers" nicht reagiert zu haben. Der jetzt geschlossene Koalitionsvertrag enthalte zudem keine konkreten Maßnahmen. In ihrem Antrag (19/239) fordert die Fraktion unter anderem, eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einzuführen. In Europa soll nach Willen der Grünen auf eine gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage und einen europäischen Mindeststeuersatz hingearbeitet werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, es sei bereits in der Vergangenheit viel erreicht worden. Als besonderen Erfolg wertete er die internationale Vereinbarung über den automatisierten Informationsaustausch über für die Besteuerung wichtige Daten. Gegen Gewinnverlagerungen über sogenannte "Lizenzboxen" sei ein Gesetz verabschiedet worden. Die CDU/CSU-Fraktion trat für einen fairen und transparenten Steuerwettbewerb ein.

Die AfD-Fraktion bezeichnete es als unabdingbar, Steuerschlupflöcher zu schließen. Ein Sprecher der Fraktion betonte auch die Notwendigkeit, das Steuerrecht zu vereinfachen. Wenn Steuerschlupflöcher geschlossen werden würden, seien Mehreinnahmen zu erwarten. Die dadurch entstehenden Spielräume im Haushalt sollten zu Steuersenkungen genutzt werden.

Die Anträge werden in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses weiter beraten.




02. Neue Grundlage für Afrika-Beziehungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Nach Ansicht der Bundesregierung können die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des Vertrages von Cotonou aus dem Jahr 2000 "signifikante Folgewirkungen" für die Kooperation der Europäischen Union mit den afrikanischen Staaten haben. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Thomas Silberhorn (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Die EU müsse ihre Beziehungen zu den Staaten des Kontinents auf eine neue Grundlage stellen und einen ganzheitlichen Ansatz vertreten, betonte er. So solle der Staatenkreis um die Länder Nordafrikas erweitert und die Regionalisierung gestärkt werden.

Das Abkommen von Cotonou, das die Beziehungen der EU zu insgesamt 79 Ländern in Afrika, der Karibik und Pazifikraum (AKP-Staaten) regelt, läuft Ende Februar 2020 aus. Zu den drei Säulen zählen die Entwicklungszusammenarbeit, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die politische Dimension. Derzeit wird auf EU-Ebene über die Nachfolge verhandelt. Unklar ist unter anderem, ob ein neues Abkommen ebenfalls befristet werden soll - wofür sich die Bundesregierung ausspricht - und welchen Status die nordafrikanischen Staaten künftig haben werden. Sie könnten eine Vollmitgliedschaft oder einen Beobachterstatus bekommen.

Ein Vertreter der Unionsfraktion sagte, ein neues Abkommen eröffne die große Chance, die wirtschafts- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten an die künftigen Herausforderungen anzupassen. Darüber hinaus warf er die Frage auf, inwieweit die Zusammenarbeit im Rahmen von Cotonou an die Rücknahme von Flüchtlingen aus der EU geknüpft würde. Diese mögliche Konditionalität war auch für Vertreter von AfD und Linken von Interesse.

Aus den Reihen der SPD kam die Sorge, ein Nachfolgeabkommen könne Fakten schaffen im Hinblick auf die umstrittenen und überwiegend noch nicht ratifizierten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit afrikanischen Staaten. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei festgehalten, dass diese noch einmal grundsätzlich geprüft werden sollen, betonte ein Fraktionsmitglied. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich beide dafür aus, in einem neuen Vertrag verbindliche Menschenrechtsstandards zu verankern.

Die FDP betonte die Bedeutung der regionalen Integration innerhalb der AKP-Staaten. Insbesondere die Rolle der Regionalverbünde müsse gestärkt werden.

Die Linksfraktion bewertete die Handelspolitik der EU als nachteilig für die AKP-Staaten. Statt sie zu befähigen, selbst stark zu werden, erschließe die EU weiterhin afrikanische Marktplätze zu ihrem Vorteil, sagte eine Vertreterin.




03. Grüne legen Cannabisgesetz neu auf

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt erneut einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vor. Die Prohibitionspolitik sei gescheitert. Cannabis sei weiter die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Mit dem Schwarzmarkt, auf dem auch verunreinigte Produkte angeboten würden, werde eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumenten in Kauf genommen, heißt es im Gesetzentwurf (19/819) der Fraktion.

Der Entwurf sieht vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) herauszunehmen. Statt dessen solle ein strikt kontrollierter legaler Markt für Cannabis eröffnet werden. Dieser Markt ließe sich wirksam überwachen. Dazu müsse die gesamte Handelskette mit staatlich erteilten Erlaubnissen reguliert werden.

Der Verkauf an Minderjährige soll verboten sein. Um den Jugendschutz zu fördern, sollen neben der Altersgrenze von 18 Jahren ein Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, ein Werbeverbot sowie Zugangskontrollen eingeführt werden. Ferner sollen Cannabisgeschäfte zahlreiche Auflagen erfüllen in Hinsicht auf Verkauf und Schulung des Personals.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, soll ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden ähnlicher der Promillegrenze für Alkohol. Bei einem legalisierten Markt seien staatliche Steuereinnahmen zu erwarten. Geplant sei eine Cannabissteuer.




04. Ermittlungsverfahren wegen Spionage

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß Paragraf 99 Strafgesetzbuch oder wegen eines sonstigen Spionagedelikts hat die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr 35 Ermittlungsverfahren eingeleitet und im laufenden Jahr zwei Ermittlungsverfahren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/509) hervor. Danach belief sich die Zahl der von der Bundesanwaltschaft im Jahr 2016 wegen eines entsprechenden Verdachts eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf zehn und im Jahr 2015 auf 14.

Von den im Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden vier Verfahren durch Einstellung und ein Verfahren durch eine rechtskräftige Verurteilung beendet, wie die Bundesregierung ausführt. Von den im Jahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seien drei Verfahren durch rechtskräftiges Urteil beendet und ein Verfahren an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben worden. Von den im Jahr 2017 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seien drei Verfahren durch Einstellung beendet worden.

"In einem im Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, in dem es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, wurden deutsche und indische sowie je eine srilankische, maledivische, pakistanische, bulgarische, iranische Privatperson ausgespäht", heißt es in der Antwort weiter. Danach wurde in einem imJahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, das durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen worden ist, eine deutsche Privatperson ausgespäht.

"In einem weiteren im Jahr 2016 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, das ebenfalls durch rechtskräftiges Urteil beendet wurde, wurden deutsche Privatpersonen wegen ihrer Mitarbeit in einer deutschen Behörde ausgespäht", schreibt die Bundesregierung ferner. Zudem wurde laut Vorlage "in einem ebenfalls im Jahr 2016 eingeleiteten und durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Ermittlungsverfahren ein türkischer Privatmann kurdischer Abstammung ausgespäht".




05. Zuwanderung von Hochqualifizierten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung unterstützt "grundsätzlich das Ziel, die Zuwanderung von Hochqualifizierten zu fördern und die Sichtbarkeit der EU-Blue Card zu stärken". Das geht aus ihrer Antwort (19/750) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/552) hervor. Danach befürwortet die Bundesregierung "im Sinne eines optimalen und flexiblen Angebots an Hochqualifizierte zugleich die Möglichkeit zur Beibehaltung paralleler nationaler Systeme der Zuwanderung von Hochqualifizierten".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, erfolgt die Zuwanderung von Hochqualifizierten auf Grundlage ihrer konkreten Präferenzen. Nach Erkenntnissen der Studie "Die Blaue Karte EU in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2016 seien für die Migrationsentscheidung eines Hochqualifizierten eine Vielzahl von Faktoren relevant. Vor allem der konkrete Arbeitsplatz, aber auch Spracherfordernisse und allgemeine Lebensbedingungen im Zielstaat, nicht zuletzt für Familienangehörige, seien weitere maßgebliche Faktoren. Das Aufenthaltsrecht könne die Entscheidung für einen bestimmten Zielstaat zwar erleichtern, sei aber hierfür kein alleiniger Grund.




06. Zahlungen für Kinder im Ausland

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Rund 230.000 Berechtigte erhielten mit Stand vom Dezember letzten Jahres für ihre im EU-Ausland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum lebenden Kinder Kindergeld. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung 19/754) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/562) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). "Laut Bestandsstatistik der BA für den Monat Dezember 2017 erhielten Berechtigte mit einer ausländischen EU-Staatsbürgerschaft beziehungsweise Berechtigte, für die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, für 179.567 im EU-Ausland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum lebende Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und für 31.321 Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz", erläutert die Regierung. In welchem konkreten Mitgliedstaat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben, sei nicht bekannt: "Eine Auswertung der Zahlbeträge nach einzelnen Ländern innerhalb der EU ist das nicht möglich."




07. Fragen nach ELSTER

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/773). Die Fraktion will wissen, wie viele Steuerpflichtige in Deutschland ELSTER nutzen und in wie vielen Fällen eine Datenfernübertragung grundsätzlich vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung soll außerdem angeben, warum die Quellcodes der im Rahmen von ELSTER eingesetzten Programme nicht veröffentlicht werden.


Foto: Bundesregierung/Bergmann