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Bundesrat will Propaganda-Tourismus im Internet bekämpfen

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.03.2018

Der Bundesrat möchte schärfer gegen den so genannten Propaganda-Tourismus im Internet vorgehen: Wer volksverhetzende Inhalte, die in Deutschland verboten sind, vom Ausland aus ins Internet stellt, soll sich künftig strafbar machen. Die Länder beschlossen am 2. März 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Strafbarkeitslücke schließen

Die Initiative soll eine Lücke im deutschen Strafrecht schließen: bisher ist die Strafverfolgung durch inländische Behörden nur dann möglich, wenn Propagandamaterial wie menschenverachtendes Gedankengut oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von Deutschland aus ins Netz gelangt. Gleiches gilt zum Beispiel für den Hitlergruß vor laufender Webcam.

Schutz vor Verharmlosung

Die Rechtsänderung würde die Umgehung deutscher Vorschriften verhindern: Personen könnten dann nicht mehr straffrei ins Ausland reisen, um von dort verbotene Inhalte im Internet hochzuladen, die sich eigentlich an deutsche Adressaten richten. Zugleich soll sie den Rechtsstaat davor schützen, dass als verfassungswidrig eingestufte Organisationen wiederbelebt werden und die Nutzung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung verharmlost wird.

Neuer Bundestag – neuer Versuch

Genau vor zwei Jahren hatte der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag schon einmal in den Deutschen Bundestag eingebracht. Da dieser ihn aber nicht bis zum Ende der Legislaturperiode abschließend beraten hatte, unterfiel der Gesetzentwurf der Diskontinuität. Mit seiner aktuellen Beschlussfassung greift der Bundesrat das Thema wieder auf.

Der Entwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, wann er sich damit befasst. Fristen sieht das Grundgesetz dafür nicht vor. Lediglich die Bundesregierung ist gehalten, innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesrates abzugeben.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.03.2018