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Wirtschaftsrat: Maßnahmenkatalog zur Verhinderung von Dieselfahrverboten vorgelegt

9. März 2018

Wolfgang Steiger: Politik muss handeln, statt den Schwarzen Peter den Dieselfahrern zuzuschieben
 

Der Wirtschaftsrat der CDU e. V. fordert von der Politik, sich auf die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu konzentrieren, die Fahrverbote überflüssig machen und legt einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vor. „Wir brauchen keine Fahrverbote, um für bessere Luft in den Städten zu sorgen“, ist Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates, überzeugt. „Fahrverbote bedeuten die Enteignung von Millionen von Pendlern, Handwerkern und Lieferanten, die damit unverschuldet in Haftung genommen würden. Zudem droht, dass das städtische Leben lahmgelegt wird, wenn kein Lieferant die Geschäfte beliefern kann und kein Handwerker zu seinen Kunden kommt. Dabei gibt es zahlreiche Alternativen wie die Nachrüstung der Fahrzeuge durch die Hersteller und das Milliardenprogramm „Saubere Luft“, die Fahrverbote überflüssig machen. Die Politik muss jetzt handeln anstatt den schwarzen Peter den Dieselfahrern in Deutschland zuzuschieben. Dazu gehört an erster Stelle, die bereits verabschiedeten Maßnahmenpakete zur Luftreinhaltung endlich umzusetzen.“

 

Der Wirtschaftsrat der CDU e. V. empfiehlt eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Luftreinhaltung:

 

Kurzfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung können sein:

·      Konsequente Beseitigung von Stop-and-Go, etwa durch adaptive Verkehrssteuerung und grüne Wellen, Abschleppen von Parksündern auf Busspuren oder in zweiter Reihe.

·      Förderung des vorzeitigen Ersatzes älterer Diesel-Busse – und damit städtischer Vielfahrer – durch saubere Euro-6-Busse oder Hybridbusse aus Mitteln des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“.

·      Konsequenter Einsatz ausschließlich neuer oder nachgerüsteter Busse in hochbelasteten Stadtgebieten.

·      Verwendung von Bundesmitteln aus dem Programm „Grün in der Stadt“ zur Straßenrandbegrünung mittels Moosen und Efeu als Absorbtionsquellen von Feinstaub.

·      Anpassung des rechtlichen Rahmens des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“, um künftig beide Leistungspakete – Konzeptentwicklung und Sanierungsmanagement –  in eine Hand zu vergeben. Denn nur ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für urbane Reinhaltepläne, welches vom Ideengeber selbst auch in die Praxis umgesetzt wird, behält sich die Chance auf hohe Wirkeffekte.

·      Abbau rechtlicher Hemmnisse zur Unterstützung der Entwicklung von Car-Sharing-Konzepten durch die Wirtschaft.

 

Mittelfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung:

·      Massive Investition in den ÖPNV und Schienenverkehr.

·      Beseitigung widersprüchlicher Kostentreiber und Hürden bei umweltfreundlichen Verkehrsträgern, zum Beispiel Begrenzung der EEG-Umlage für den Schienenverkehr.

·      Nutzung der Digitalisierung als Schlüssel für saubere Luft, zum Beispiel Einsatz digitaler Plattformen bei der Parkplatzsuche zur Verhinderung von Mehrverkehren, Bereitstellung von Echtzeit-Fahrinformationen des öffentlichen Verkehrs.

·      Komplette Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe.

·      Beseitigung von Staufallen durch Lückenschluss in der Verkehrsinfrastruktur.

·      Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa durch Einführung eines Genehmigungsverzichts bei Ersatzneubauten und Umstieg auf ein einfaches Planungsverfahren, Rückgriff auf private Planungs- und Ingenieurbüros, um Belastungsspitzen abzudecken und das Planungspersonal der öffentlichen Hand zu entlasten, Einschränkung des Verbandsklagerechts, Beendigung seines Missbrauchs als ideologiegeleitetes politisches Blockadeinstrument.

·      Verpflichtender Einsatz von Building Information Modeling (BIM) mit seinen 3D-Visualisierungs-, Simulations- und Kollaborationsfunktionen als Zeit- und Kostenwächter bei allen öffentlichen Verkehrsinfrastrukturprojekten.

·      Zweckbindung von Einnahmen aus Klimaschutzabgaben für Reinvestitionen in klimaschonende Infrastrukturvorhaben.

·      Verbesserung der Radwegeinfrastruktur in Ballungsräumen.

·      Garantie von Technologieoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit statt staatlicher Intervention bei der Entwicklung und Etablierung sowohl effizienter Mobilitäts-/Logistikkonzepte als auch klimaschonender Antriebstechnologien.

·           Aufnahme der Förderung privater E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur für Wohnungseigen-tümergemeinschaften in bestehende KfW-Programme, wie zum Beispiel das Programm „Energieeffizientes Sanieren“ o. a. das Programm „Energetisches Sanieren“, um Fördersynergien zu heben und höhere Anreize beim Eigentümer zur Erneuerung der gebäudeinternen Strominfrastruktur zu schaffen.