20. März 2018
Berlin (ots) - BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang (Foto) äußert sich zur EU-Digitalsteuer: Kollateralschäden für Unternehmen unbedingt vermeiden
- "Das Ziel, mit den Richtlinien-Vorschlägen der EU digitale
Umsätze steuerlich stärker zu erfassen, ist politisch
nachvollziehbar, wirkt sich aber auf die Industrie aus. Unsere
Unternehmen verfolgen zunehmend digitale Geschäftsmodelle.
Während sie ihre Produkte und Prozesse digitalisieren, sind sie
von zusätzlichen Steuerlasten betroffen.
- Mit der EU-Digitalsteuer sind Kollateralschäden für unsere
Unternehmen zu befürchten, welche die EU unbedingt vermeiden
muss. Dies gilt sowohl für langfristige Systemänderungen, etwa
die Einführung einer digitalen Betriebsstätte, wie für eine
Übergangslösung in Form einer Ausgleichsteuer für bestimmte
digitale Leistungen.
- Statt kurzfristiger Zwischenlösungen auf EU-Ebene halten wir ein
international koordiniertes Vorgehen für notwendig. Dies hat die
OECD kürzlich ausdrücklich empfohlen. Es ist sinnvoll, die
Digitalisierung durch weltweit harmonisierte steuerliche
Rahmenbedingungen zu fördern. Sonst droht ein schärferer
Steuerwettbewerb, der den einzelnen Staaten schaden würde,
besonders zwischen der EU und den USA. Dies würde das Risiko
eines Handelskonfliktes verstärken."