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Lang Joachim

BDI zur EU-Digitalsteuer: Kollateralschäden für Unternehmen unbedingt vermeiden

20. März 2018

Berlin (ots) - BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang (Foto) äußert sich zur EU-Digitalsteuer: Kollateralschäden für Unternehmen unbedingt vermeiden

 - "Das Ziel, mit den Richtlinien-Vorschlägen der EU digitale 
Umsätze steuerlich stärker zu erfassen, ist politisch 
nachvollziehbar, wirkt sich aber auf die Industrie aus. Unsere 
Unternehmen verfolgen zunehmend digitale Geschäftsmodelle. 
Während sie ihre Produkte und Prozesse digitalisieren, sind sie 
von zusätzlichen Steuerlasten betroffen.

 - Mit der EU-Digitalsteuer sind Kollateralschäden für unsere 
Unternehmen zu befürchten, welche die EU unbedingt vermeiden 
muss. Dies gilt sowohl für langfristige Systemänderungen, etwa 
die Einführung einer digitalen Betriebsstätte, wie für eine 
Übergangslösung in Form einer Ausgleichsteuer für bestimmte 
digitale Leistungen.

 - Statt kurzfristiger Zwischenlösungen auf EU-Ebene halten wir ein
international koordiniertes Vorgehen für notwendig. Dies hat die
OECD kürzlich ausdrücklich empfohlen. Es ist sinnvoll, die 
Digitalisierung durch weltweit harmonisierte steuerliche 
Rahmenbedingungen zu fördern. Sonst droht ein schärferer 
Steuerwettbewerb, der den einzelnen Staaten schaden würde, 
besonders zwischen der EU und den USA. Dies würde das Risiko 
eines Handelskonfliktes verstärken."