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BPOLI MD: Haftbefehl wegen Restfreiheitsstrafe

Bundespolizeiinspektion Magdeburg - 20. März 2018


Stendal (ots) - Am Montag, den 19. März 2018, gegen 16:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof in Stendal eine 36-Jährigen. 

Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der Mann per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim gesucht wurde. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Rosenheim bereits im Februar 2016 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Im Juli des Jahres 2016 wurde der Mann in seine Heimat Rumänien abgeschoben. Die Restfreiheitsstrafe blieb bestehen. 

Aufgrund dessen überführten ihn die Bundespolizisten am gestrigen Tag in die Justizvollzugsanstalt Burg, wo er die restlichen 109 Tage seiner Freiheitsstrafe absitzen muss.