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kw18 interview winkelmeier becker bild

Information und Werbung in der Diskussion um §219a StGB sauber trennen

25. März 2018

In einem Interview der heutigen Bild am Sonntag erweckt die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den Eindruck, dass die geltende Rechtslage dem Bedürfnis schwangerer Frauen in einer Konfliktlage nach Beratung, Information und Unterstützung nicht ausreichend gerecht wird. Dazu die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (Foto):

"Es ist völlig unbestritten, dass Frauen umfassende Information brauchen über Hilfen, über die Entwicklung und das Lebensrecht des Ungeborenen, über die medizinischen Abläufe bis hin zu den Adressen der durchführenden Ärzte; darum geht es beim Werbeverbot auch nicht. Alle diese Informationen gibt es bei den anerkannten und unabhängigen Beratungsstellen von unterschiedlichen Trägern wie Pro Familia oder Donum Vitae und bei etlichen anderen Stellen ohne jede Einschränkung, auch im Netz. Wenn Information aber gerade von denen kommt, die professionell Abtreibungen anbieten, geht es auch um eigene Interessen und ist dann Patientenakquise und Werbung. Das muss man dann auch so beim Namen nennen."