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Buntenbach: Förderung und Finanzen müssen bei Langzeitarbeitslosen ankommen

29. März 2018

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach (Foto) am Donnerstag:

„Die gute Beschäftigungslage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Chancen von Arbeitslosen auf Wiedereingliederung sehr ungleich verteilt sind. Vor allem Langzeitarbeitslose und Arbeitslose ohne Berufsabschluss benötigen gute Förderangebote. Im Hartz-IV-System sind jedoch Hilfsangebote, die eine stabile Perspektive eröffnen, absolute Mangelware.

In der Arbeitslosenversicherung werden zurzeit 20 von 100 Geringqualifizierten in Bildungsmaßnahmen gefördert, bei denen sie einen Berufsabschluss nachholen können. Im Hartz-IV-System erhalten jedoch nur drei von 100 Geringqualifizierten diese Chance. In der Arbeitslosenversicherung stehen umgerechnet pro Kopf rund 1513 Euro für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung, im Hartz-IV-System ist es mit 156 Euro nur etwa ein Zehntel davon.

Diese Misere in der Arbeitsförderung zeigt, wie notwendig die aktuelle Debatte über Alternativen zum gescheiterten Hartz-IV-System ist. Die relativ gute finanzielle Ausstattung für Eingliederungshilfen und die höheren Qualitätsstandards der Arbeitslosenversicherung müssen für alle Arbeitslosen durchgesetzt werden, die auf Förderangebote angewiesen sind. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten vier Milliarden Euro zur Förderung von Langzeitarbeitslosen sind ein richtiger Schritt. Da den örtlichen Jobcentern jedoch Geld für ihre Personal- und Verwaltungskosten fehlt, ist die Gefahr groß, dass ein Teil des Geldes dahin fließt statt direkt in Maßnahmen für Arbeitslose. Die Regierungskoalition muss sicherstellen, dass die vier Milliarden tatsächlich, wie versprochen, für Langzeitarbeitslose eingesetzt werden und den Jobcentern zusätzlich ausreichende Mittel für ihre Arbeit bereit gestellt werden.“