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DIHK: Internationale Steuerpolitik – der Druck auf Deutschland wächst

1. April 2018

Die Steuerreform in den USA ist ein deutliches Signal: Die größte Volkswirtschaft der Welt entlastet
die Steuerzahler in den kommenden zehn Jahren um umgerechnet 1.200 Milliarden Euro.

Im Mittelpunkt steht die Reform der Unternehmensbesteuerung. Dabei wird der Körperschaftsteuersatz
von 35 auf 21 Prozent gesenkt und eine sofortige steuerliche Abzugsfähigkeit für
Investitionsausgaben ermöglicht. Auch andere Staaten wie Frankreich, Österreich, Schweiz oder
Großbritannien haben ihre Unternehmen steuerlich entlastet und kündigen weitere Reformschritte
an. In Deutschland hingegen werden Steuergesetze seit vielen Jahren lediglich darauf
ausgerichtet, Steuereinnahmen für den Fiskus zu generieren und etwaige Aufkommensverluste
bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten zu verhindern.

Unternehmen brauchen ein wettbewerbsfähiges Steuersystem

Ein internationaler Vergleich der Steuersätze zeigt, dass Deutschland mit gut 30 Prozent
Steuer auf Unternehmensebene mittlerweile im oberen Drittel der Belastungen liegt. In Kürze
könnte Deutschland sogar auf den wenig werbewirksamen Spitzenplatz rutschen (Grafik). Im
Koalitionsvertrag haben Union und SPD lediglich festgehalten, dass Deutschland sich gemeinsam
mit Frankreich für eine Angleichung bei der Körperschaftsteuer einsetzen wird. Von einer
Reform der Gewerbesteuer steht allerdings nichts in diesem Vertrag, was aus deutscher Sicht
ein entscheidender Schritt zu einer internationalen Harmonisierung bei der Unternehmensbesteuerung
wäre.



Vorschläge liegen auf dem Tisch

Aus DIHK-Sicht liegen die Elemente einer „Steuerreform 2018“ auf dem Tisch: Verluste
sollten einfacher und besser berücksichtigt, Investitionen in Forschung und Entwicklung
steuerlich unterstützt und Abschreibungsbedingungen z. B. durch eine degressive Afa verbessert
werden. Bei der Gewerbesteuer gilt es, die Besteuerung von Kostenelementen zurückzufahren
und im Außensteuerrecht die zu hohe Grenze von 25 Prozent für Hinzurechnungen
zu reduzieren. Die Sonderbelastung der Unternehmen durch den Solidaritätszuschlag sollte
zudem schneller abgebaut werden als vorgesehen, weil diese Zusatzabgabe Unwucht bei der
Steuerbelastung verstärkt.

Es gibt gute Gründe für Unternehmen, am Standort Deutschland aktiv zu sein. Es gibt aber
keine Garantie dafür, dass Unternehmen die zunehmenden Möglichkeiten der Internationalisierung
nicht (noch) stärker nutzen werden, wenn sich dafür Chancen ergeben. In den USA
sind rund 5.000 deutsche Unternehmen aktiv. Die Direktinvestitionen dieser Unternehmen
betrugen im Jahr 2015 bereits 370 Milliarden Euro. Die US-Steuerreform setzt jetzt zusätzliche
Anreize, das Engagement in den USA zu verstärken. Die nächste Bundesregierung sollte
reagieren und in die Qualität des hiesigen Standortes investieren. Die im Koalitionsvertag
angekündigten Entlastungen bei der Bürokratie sind dafür ein Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Schritte müssen folgen.